Frauen, die während einer gesetzlichen Elternkarenz neuerlich schwanger werden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben Anspruch auf Sonderwochengeld.
Sonderwochengeld
Sonderwochengeld
Das Sonderwochengeld wurde im Juni 2024 beschlossen und ist eine neue Sozialleistung. Für die Administration ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei welchem das aktuelle Dienstverhältnis karenziert ist.
Der Anspruch besteht auch rückwirkend, sofern der Mutterschutz ab 1. September 2022 eingetreten ist.
- Anspruch
Sonderwochengeld erhalten Personen, deren neuerlicher Mutterschutz während eines aufrechten und gesetzlich karenzierten Dienstverhältnisses beginnt.
- Günstigkeitsvergleich
In bestimmten Fällen hat die Höhe des Sonderwochengeldes auch Einfluss auf die Berechnung des Wochengeldes. Personen, die zwar Wochengeld erhalten, aber im Bemessungszeitraum des Wochengeldes entweder
- noch teilweise in Karenz waren oder
- die Arbeitszeit herabgesetzt haben
erhalten Wochengeld in Höhe des Sonderwochengeldes, sofern dieses höher ist.
- Dauer
Das Sonderwochengeld gebührt
- für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung,
- für den Tag der Entbindung,
- für die ersten acht Wochen nach der Entbindung bzw.
- bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung
- Höhe
Zur Berechnung des Sonderwochengeldes wird die Bemessungsgrundlage aus dem letzten Arbeitsverdienst vor der Karenz gebildet. Das Sonderwochengeld gebührt in Höhe von 60 Prozent dieser Bemessungsgrundlage.
Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden mit einem Zuschlag von 17 Prozent berücksichtigt.
- Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich alle 28 Tage im Nachhinein.
- (Rückwirkende) Beantragung
Mit dem Gesetzesbeschluss kann das Sonderwochengeld rückwirkend ab 01.09.2022 beantragt werden.
Bitte schicken Sie uns dazu folgende Unterlagen:
- die Bestätigung über den (voraussichtlichen) Entbindungstermin
- einen schriftlichen Antrag auf (rückwirkende) Beantragung des Sonderwochengeldes
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Neueinführung zur Anforderung weiterer Dokumente bzw. zu Bearbeitungsverzögerungen kommen kann.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Auswirkung hat das Sonderwochengeld auf das Kinderbetreuungsgeld?
Während des Bezuges von Sonderwochengeld ruht das Kinderbetreuungsgeld.
Wird das Sonderwochengeld rückwirkend beantragt, so kommt es bei einem überschneidenden Kinderbetreuungsgeldbezug zu einer Rückforderung, welcher entsprechend beglichen werden muss.- Ändert sich durch die rückwirkende Beantragung von Sonderwochengeld auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld?
Das Kinderbetreuungsgeld ruht in der Höhe des Sonderwochengeldes. Für die Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes kann das Sonderwochengeld jedoch nicht herangezogen werden.
Links
- www.arbeitsinspektion.gv.at
Informationen zum Arbeitsinspektorat