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Sonderwochengeld

Rückfragen zum Sonderwochengeld

Das Sonderwochengeld wurde im Juni 2024 beschlossen und ist eine neue Sozialleistung. Für die Administration ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei welchem das aktuelle Dienstverhältnis karenziert ist.

Der Anspruch besteht auch rückwirkend, sofern der Mutterschutz ab 1. September 2022 eingetreten ist.