Büro

Die Selbstverwaltungskörper – also Verwaltungsrat, Hauptversammlung und Landesstellenausschüsse – geben die Rahmenbedingungen für die ÖGK vor. Sie stellen die Ressourcen bereit, definieren Budgetrahmen und Leistungen und geben Eckpunkte für Verhandlungen mit Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern vor. Die operative Führung der ÖGK – also die konkrete Gestaltung der Geschäfte im Alltag – obliegt dem Büro, dem eine leitende Angestellte oder ein leitender Angestellter vorsteht (Generaldirektorin oder Generaldirektor). Sie oder er ist verantwortlich für den Vollzug der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen und als die oder der Vorgesetzte der Bediensteten in der ÖGK für die ordnungsgemäße Durchführung der Bürogeschäfte.

Verwaltungsrat

Seine Aufgabe ist die Führung der laufenden Geschäfte, sofern sie festgelegte finanzielle Schwellenwerte übersteigen. Auch das Personal für die obersten Führungspositionen wird von ihm ausgewählt, ebenso entscheidet der Verwaltungsrat bei wichtigen Themen betreffend die Leistungen für Versicherte. Und: Der Verwaltungsrat vertritt die ÖGK nach außen. Bedeutende Beschlüsse zu Investitionen müssen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Versicherungsvertreterinnen und -vertretern, die je zur Hälfte von WKO und AK entsendet werden. Diese Hälften werden als Kurien bezeichnet. Jede Kurie wählt aus ihrer Mitte eine Obfrau oder einen Obmann. Der Vorsitz über den Verwaltungsrat wechselt halbjährlich: Sechs Monate führt die Obfrau bzw. der Obmann der DG den Vorsitz, dann jene oder jener der DN.

Vorsitz

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung beschließt den Jahresvoranschlag, den Jahresbericht des Verwaltungsrates und die Entlastung des Verwaltungsrates. Für den Jahresbericht und die Entlastung braucht es eine Zweidrittelmehrheit, kommt diese nicht zustande, entscheidet das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde.

Mitglieder

Die Hauptversammlung besteht aus 42 Versicherungsvertreterinnen und -vertretern und setzt sich zusammen aus:

Vorsitz

Die Vorsitzführung ist analog zum Verwaltungsrat geregelt:

Landesstellen­ausschüsse

Zu den zentralen Aufgaben der Landesstellenausschüsse zählen – neben der regionalen Betreuung der Kundinnen und Kunden – unter anderem die Behandlung von Anträgen an den Unterstützungsfonds sowie Verhandlungen regionaler Ärztehonorare und Stellenpläne nach einheitlichen Grundsätzen und Vorgaben des ÖGK-Verwaltungsrates.

Die Landesstellenausschüsse bestehen pro Bundesland aus zehn Mitgliedern. Fünf Versicherungsvertreterinnen und -vertreter werden von der DN-Kurie entsandt, die andere Hälfte von der DG-Kurie. Mitglieder der Landesstellenausschüsse können nicht gleichzeitig in den Verwaltungsrat entsandt werden.


Vorsitz

Die Funktion der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden wird von folgenden Personen ausgeübt (in Klammern die Zugehörigkeit zur Kurie):

Bundesland1. Halbjahr
2. Halbjahr
BURGENLANDKommR Mag. Josef Riegler (DG)Sabine de Martin de Gobbo (DN)
KÄRNTENGeorg Steiner MBA (DN)Sylvia Gstättner (DG)
NIEDERÖSTERREICHKommR Ing. Norbert Fidler (DG)Robert Leitner (DN)
OBERÖSTERREICHMst. Michael Pecherstorfer (DG)Albert Maringer (DN)
SALZBURGThomas Kinberger (DN)KommR Dr. Wolfgang Reiger (DG)
STEIERMARKKommR Vinzenz Harrer (DG)Ing. Josef Harb (DN)
TIROLWerner Salzburger (DN)Mag. Bernhard Achatz, LL.M. (DG)
VORARLBERGDr. Christoph Jenny (DG)Manfred Brunner (DN)
WIENMario Ferrari (DN)KommR Ing. Martin Heimhilcher (DG)