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Sachbezug: Firmeneigener KFZ-Abstell- oder Garagenplatz

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2024


Unser Unternehmen besitzt fünf Garagenplätze, die im Bereich der Parkraumbewirtschaftung liegen. Die zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen alle über einen Schlüssel zum Öffnen der Einfahrtsschranke. Sie parken nicht jeden Tag in der Garage, da diese auch im Homeoffice tätig sind. Ist für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter der Sachbezugswert in voller Höhe anzusetzen?

Besteht die Berechtigung, das Kraftfahrzeug (KFZ) während der Arbeitszeit auf einem firmeneigenen Abstell- oder Garagenplatz zu parken, der im Bereich der Parkraumbewirtschaftung liegt, ist dafür ein monatlicher Sachbezug in Höhe von 14,53 Euro anzusetzen. Die Berechtigung kann etwa durch Übergabe eines Schlüssels für den Einfahrtsschranken, eine Parkkarte oder durch ein Pickerl, mit dem parkberechtigte Fahrzeuge gekennzeichnet werden, eingeräumt werden. 

Eine individuelle Zuordnung eines Abstell- oder Garagenplatzes an eine konkrete Dienstnehmerin bzw. einen konkreten Dienstnehmer ist nicht erforderlich. Steht ein Parkplatz mehreren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern zur Verfügung, ist der Sachbezug dennoch in voller Höhe anzusetzen. Ebenso ist der Sachbezugswert in voller Höhe auch bei einer nur gelegentlichen Inanspruchnahme des Parkplatzes - zum Beispiel im Falle von Homeoffice oder Außendiensttätigkeiten - anzusetzen (Lohnsteuerrichtlinien 2002, Randzahl 191).

Die Redaktion

Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK