Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat mit den Flugrettungsorganisationen eine Vereinbarung für die kommenden drei Jahre abgeschlossen. Diese gilt seit Jahresbeginn für alle Krankenversicherungsträger.

Ziel ist es, den Versicherten nicht nur medizinische, sondern auch finanzielle Absicherung im Ernstfall zu bieten. Die Sozialversicherung trägt jährlich die Kosten für rund 13.000 Hubschrauber-Einsätze, die lebensrettende Maßnahmen ermöglichen.

Langjährige Partnerschaft

Eine erste Vereinbarung zwischen Sozialversicherungsträgern und Flugrettungsorganisationen wurde bereits 2015 geschlossen und sicherte seitdem die Kostenübernahme nach Notarzthubschrauber-Einsätzen. Mit Ausnahme von Sport- und Freizeitunfällen im alpinen Bereich, wo jedoch über 90 Prozent der Betroffenen über eine private Versicherung verfügen, entstehen für Patientinnen und Patienten keinerlei Kosten. Zudem wird der administrative Aufwand minimiert, da die Flugrettungsorganisationen direkt mit der jeweiligen Sozialversicherung abrechnen. Nach einer ersten Verlängerung im Jahr 2019 fand im Dezember 2023 eine weitere erfolgreiche Verhandlungsrunde statt.

Die neue Vereinbarung gilt für alle sieben Betreiber an 39 österreichweiten Standorten. Die Anforderung erfolgt durch überregionale Leitstellen, die Disposition nach einem standardisierten Abfrageschema.

Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich bei Lebensgefahr, genauer bei Vorliegen einer Indikation von NACA 4 - 6 laut Notarztprotokoll. Der NACA-Score (National Advisory Comitee for Aeronautics) ist ein internationaler siebenteiliger Index zur Beurteilung des Schweregrades einer Erkrankung bzw. Verletzung. Zudem entfällt auch die chefärztliche Bewilligung. So ist eine zeitnahe elektronische Abrechnung mit verkürzten Zahlungsfristen gewährleistet.