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Ausbau des Single Point of Contact

Veröffentlichung: Newsletter Nr. 6/Mai 2024


Ab 03.06.2024 erfolgt für Dienstgeberinnen und Dienstgeber eine weitere Erleichterung in der Verwaltung im Bereich Melde- und Beitragswesen. Die bisherigen Aufgaben des Single Point of Contact (SPOC) werden um den Bereich Clearing erweitert. Dadurch wird ein weiterer Schritt zu einer vollumfänglichen Kundenbetreuung gesetzt.

Jetzt auch Clearingfall auflösen

Wenn eine Dienstgeberin bzw. ein Dienstgeber nach der Meldungserstattung vom Vorliegen eines Clearingfalles in Kenntnis gesetzt wird und der Clearingfall nicht selbständig aufgelöst werden kann, dient der SPOC als zentrale Ansprechstelle. Unabhängig davon in welchem Bundesland der Clearingfall entstanden ist bzw. ob in mehreren Bundesländern Clearingfälle existieren, steht der SPOC zur Abklärung und Auflösung sämtlicher Clearingfälle zur Verfügung. 

Dienstgeberinnen und Dienstgeber profitieren somit von bundesweit gleichen Vorgehensweisen und einheitlichen Standards in der Kundenbetreuung. Zudem führt eine zentrale Ansprechstelle für bundesländerübergreifende Anliegen zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung für die Dienstgeberinnen und Dienstgeber. 

Achtung
: Das SPOC-Prinzip bezieht sich ausschließlich auf die Kundenbetreuung. Die gesetzlichen Melde- und Beitragsverpflichtungen bleiben unverändert im jeweiligen Bundesland bestehen. 

So funktioniert das SPOC-Prinzip

Der SPOC ist die bundesweite Ansprechstelle für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern und richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptsitz des Unternehmens bzw. nach der geschäftlichen Hauptadresse. 

Für Meldeverspätungen, die Durchführung von Verfahren zur Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht und für generelle Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Melde- und Beitragswesens ist der SPOC die universelle Anlaufstelle. Ebenso gibt es im Bereich der Beitragseinhebung österreichweit für Ratenvereinbarungen, Stundungen, Mahnungen und Exekutionsverfahren sowie Insolvenzen einen SPOC als Ansprechperson und ausführende Stelle.

Ansprechpersonen

Ihren SPOC bzw. Ihre SPOC-Landesstelle und die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) sowie Ihre Ansprechperson je Bundesland können Sie in der Rubrik "Ansprechpersonen" abrufen. 

Autor: Gerhard Zvonarits/ÖGK