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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Niederösterreich

Mag. (FH) Martin Robausch, MPH

Rückfragen zur Primärversorgung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für NÖ alle Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen für Kinder- und Jugendheilkunde mit einer bestehenden Vertragsordination in der Stadtgemeinde St. Pölten zur Bewerbung um die Gründung eines Kinder-PVE-Zentrums in der Stadtgemeinde St. Pölten-Stadtzentrum, unter Mitversorgung der Stadtgemeinde Purkersdorf (Bezirk St. Pölten), ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Ärzt:innen (2,5 Planstellen) zu erfolgen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen der Übergangsvereinbarung für eine gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten für Kinder- und Jugendheilkunde in NÖ (PDF, 10 MB)  und des diesbezüglichen Sideletters (PDF, 236 KB) (abgeschlossen zwischen ÄK für NÖ und ÖGK-N).

Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept (Word, 687 KB) anzuschließen, das jedenfalls die in § 6 der Übergangsvereinbarung für eine gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten für Kinder- und Jugendheilkunde in NÖ (PDF, 10 MB) vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. 

Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für NÖ behalten sich vor, Nachbesserung dieser Angaben einzufordern.

Die Reihung und Bewertung der Bewerbungen für Kinder-PVE erfolgt gemäß den in § 8 der Übergangsvereinbarung für eine gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten für Kinder- und Jugendheilkunde in NÖ festgelegten Kriterien. Für die Auswahl der Kinder-PVE gelten die Bestimmungen laut § 7 der Übergangsvereinbarung für eine gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten für Kinder- und Jugendheilkunde in NÖ. 


Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden Ärzt:innen (Gesellschafter:innen) sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 14.Juni 2024, 8.00 Uhr, an die Ärztekammer für NÖ, Wipplingerstraße 2, 1010 Wien, zu richten oder per Mail zu übermitteln: wohlmuth@arztnoe.at.