DRUCKEN

Freies Dienstverhältnis und Reisekosten

Stand: 01.01.2024


"Ein freier Dienstnehmer soll in unserem Auftrag eine Dienstreise unternehmen. Wir wollen ihm dafür die Reisekosten ersetzen. Ist dieser Kostenersatz beitragsfrei oder beitragspflichtig?"

Reisekostenersätze (zum Beispiel Fahrtkostenvergütungen, Kilometergeld), die aus Anlass einer Dienstreise gezahlt werden, fallen gemäß § 26 Abs. 4 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. § 26 Abs. 4 EStG 1988 ist sinngemäß auch für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer anzuwenden und daher sind die Reisekosten beitragsfrei (§ 49 Abs. 3 Z 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).

Aufwandsersätze sind allerdings nur dann beitragsfrei zu berücksichtigen, wenn sie der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber von der freien Dienstnehmerin bzw. vom freien Dienstnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden. Es müssen nachweislich entsprechende Aufzeichnungen vorliegen. 

Pauschalierte Aufwandsersätze (zum Beispiel ein monatlicher Pauschalbetrag, unabhängig von den tatsächlichen Dienstreisen im Monat) sind beitragspflichtig.