Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und somit in die Leistungspflicht der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
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- Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung
Derzeit gibt es keine vertragliche Regelung für eine klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Dies führt dazu, dass die ÖGK keine Einzelverträge mit Behandlerinnen und Behandlern abschließen kann. Aus diesem Grund ist eine direkte Verrechnung der Leistung mit der ÖGK derzeit nicht möglich.
- Klinisch-psychologische Behandlung als Wahlleistung
Wenn Sie sich von einer klinischen Psychologin oder einem klinischen Psychologen behandeln lassen, erhalten Sie einen gesetzlich geregelten Zuschuss von der ÖGK.
- Voraussetzungen
- Sie haben eine psychische Befindungsstörung, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.
- Die klinische Psychologin oder der klinische Psychologe muss in die Liste der klinischen Psychologinnen und Psychologen des Bundesministeriums eingetragen sein.
- Sie müssen spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nachweisen
- Die Honorarnote Ihrer Psychologin oder Ihres Psychologen muss folgende Angaben enthalten:
- Familienname, Vorname und Ihre Versicherungsnummer; bei der Behandlung einer Angehörigen oder eines Angehörigen zusätzlich die jeweiligen Personaldaten,
- Diagnose (ICD-Code),
- Anzahl der Behandlungen (Sitzungen),
- Angaben darüber, ob eine Einzel- oder Gruppenbehandlung(sitzung) erfolgte,
- Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen (Sitzungen),
- Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug);
- Unterschrift und Stempel der klinischen Psychologin oder des klinischen Psychologen.
- Höhe des Kostenzuschusses
Seit 01.01.2024 wird ein Kostenzuschuss in folgender Höhe gewährt:
Einzelsitzung 30 Minuten € 19,30 Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70 Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten € 8,50 Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten € 12,10 Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 135 Minuten € 20,50 Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten € 42,70 Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten € 60,10 - Bewilligung durch die ÖGK
Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung muss nachgewiesen werden. Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung.
Ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung erforderlich.
Zu diesem Zweck wird seitens der ÖGK ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Der Antrag ist durch Ihre Psychologin oder Ihren Psychologen auszufüllen und kann von Ihnen bei der ÖGK eingereicht werden.
Ein Kostenzuschuss kann nur für Sitzungen geleistet werden, die durch den medizinischen Dienst bewilligt wurden (ausgenommen davon sind nur die 10 bewilligungsfreien Einheiten).
Der Antrag ist an die jeweilige Landesstelle der ÖGK zu übermitteln. Eine Übermittlung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.