Dass übermäßige Sonnenbäder vermieden werden und man sich der Sonne generell nie ohne entsprechenden Schutz aussetzen sollte, ist zum Glück mittlerweile bekannt. Dieses Bewusstsein hat dazu geführt, dass Hautkrebs – früher an zweiter Stelle bei den tödlichsten Krebsarten – mittlerweile an die neunte Stelle gerückt ist.
Früherkennung von Hautkrebs & wie man sich schützt
- Hautgesunde Tipps
Nachstehend einige Tipps und Informationen, um den Sommer und die Sonne ohne Reue genießen zu können:
- Meiden Sie zwischen 11.00 – 15.00 Uhr direktes Sonnenlicht, da in diesem Zeitraum 80 Prozent der Gesamttages-UV-Strahlung freigesetzt wird.
- Verwenden Sie Sonnenschutzmittel entsprechend Ihrem Hauttyp.
- Tragen Sie das Sonnenschutzmittel eine halbe Stunde vor dem Aufenthalt in der Sonne gleichmäßig auf die Haut auf.
- Stark gefährdete Körperstellen wie Nasenrücken, Stirn, Ohren, Hände, Unterarme sowie Lippen besonders gründlich eincremen.
- Tragen Sie qualitativ hochwertige Sonnenbrillen, um auch Ihre Augen zu schützen.
- Vor allem Kinder haben noch kein voll entwickeltes Selbstschutzsystem und sollten sich daher vorwiegend im Schatten aufhalten, entsprechende Kleidung tragen und Sunblocker (höherer LSF-Faktor) verwenden.
ABC der Melanom-Früherkennung
Grundsätzlich sollte jeder Mensch seine Muttermale laufend beobachten und kontrollieren lassen. Durch Hautschädigungen können sich ungefährliche Muttermale schnell zu bösartigen Melanomen entwickeln. Wird eine Veränderung rechtzeitig bemerkt, kann das Muttermal entfernt werden.
- Asymmetrie: Gutartige Muttermale sind rund und symmetrisch. Melanome wachsen ungleichmäßig, meist stärker in eine Richtung.
- Begrenzung: Muttermale sind scharf zur normalen Haut hin abgegrenzt. Melanome haben eine zackige, unregelmäßige Begrenzung.
- Colorit (Farbe): Muttermale sind einheitlich hell- bis dunkelbraun. Melanome weisen unterschiedliche Braun-, Schwarz-, Rot-, Grau- oder Weißtöne auf.
- Durchmesser: Muttermale bleiben über lange Zeit gleich groß. Melanome hingegen nehmen an Größe, Dicke und Umfang zu.
Ist ein Muttermal in einer oder mehreren dieser Kategorien auffällig, sollte zur Abklärung eine Hautärztin bzw. ein Hautarzt aufgesucht werden.
- Behandlung von Betroffenen
Die Untersuchung mit Auflichtmikroskop bei niedergelassen Hautärztinnen bzw. -ärzten mit Kassenvertrag wird übernommen bei Menschen,
- denen bereits ein bösartiges Melanom bzw. ein invasives Plattenepithelkarzinom entfernt wurde innerhalb des Nachsorgezeitraums (10 Jahre nach Entnahme), je nach Tumorstadium alle 3 bis 12 Monate
- unter Immunsuppression nach Organtransplantation alle 12 Monate oder
- bei denen die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt einen konkreten Krankheitsverdacht unter genauer Angabe der Hautveränderung feststellt.
- denen bereits ein bösartiges Melanom bzw. ein invasives Plattenepithelkarzinom entfernt wurde innerhalb des Nachsorgezeitraums (10 Jahre nach Entnahme), je nach Tumorstadium alle 3 bis 12 Monate
- Vorsorge bei Risikopatientinnen und –patienten
Die reine Vorsorge-Untersuchung ist gegen Vorlage der e-card bei Menschen, die ein erhöhtes Risiko haben, bei niedergelassenen Hautärztinnen und –ärzten mit Kassenvertrag möglich.
Risikogruppen für die Vorsorge-Untersuchungen
Zwischen dem 20. und dem 80. Lebensjahr ist alle 12 Monate eine Vorsorge möglich bei:
- Menschen, mit einer Melanom-Erkrankung in der unmittelbaren Familie
(Geschwister, Eltern, Kinder). - Menschen mit keltischem Hauttyp I nach Fitzpatrick (insbesondere sehr helle Hautfarbe, Sommersprossen, blaue/grüne/hellgraue Augen, sehr helle Brustwarzen, rötliches oder hellblondes Haar, sehr häufig Sonnenbrand) und/oder mit mehr als 50 Muttermalen.
Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr ist alle 12 Monate eine Vorsorge möglich bei:- Menschen bei laufender Immunsuppression, wenn eine regelmäßige Hautkontrolle empfohlen wird.
- Menschen, denen bereits ein bösartiges Melanom oder ein invasives Plattenepithelkarzinom entnommen wurde nach Ende des 10-jährigen Nachsorgezeitraums.
Ohne Altersbegrenzung werden die Kosten der Vorsorge-Untersuchung alle 24 Monate übernommen bei:- Menschen, denen bereits Basaliome oder andere Formen des weißen Hautkrebses entfernt wurden.
- Menschen, mit einer Melanom-Erkrankung in der unmittelbaren Familie
- Vorsorge bei Menschen ohne spezifisches Risiko
Für Menschen ohne erhöhtes Risiko, ist zwischen dem vollendeten 20. und dem vollendeten 80. Lebensjahr alle 5 Jahre eine Vorsorge-Untersuchung bei den niedergelassenen Hautärztinnen bzw. –ärzten mit Kassenvertrag möglich.
Vorsorge-Untersuchungen, die ohne spezielles Risiko öfter als alle 5 Jahre durchgeführt werden, gelten ab 1. Jänner 2020 als Privatleistung. Die Untersuchung muss direkt bei der behandelnden Ärztin bzw. beim behandelnden Arzt bezahlt werden.