Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beschloss im letzten Verwaltungsrat des Jahres zahlreiche Verbesserungen für Versicherte und Vertragspartner sowie die weitere Harmonisierung von Leistungen. Für 2024 hat sich die ÖGK den Ausbau der niedergelassenen Versorgung und die Umsetzung neuer Digitalisierungsprojekte vorgenommen.
Die Österreichische Gesundheitskasse steht für ein solidarisches Gesundheitssystem – jeder und jede erhält die Behandlung, die er oder sie benötigt – unabhängig von Alter, Wohnort, Herkunft oder sozialem Status. Jede Sekunde werden 578 Euro in die Gesundheit der Versicherten investiert. Mit einem Gesamtbudget von 18,7 Milliarden Euro wird die medizinische Versorgung von 7,5 Millionen Menschen in Österreich flächendeckend sichergestellt. Als bundesweiter Träger sorgt die ÖGK für gleiche Leistungen und faire Bedingungen für Versicherte und Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vom Neusiedlersee bis zum Bodensee.
Vom Finanzausgleich zum Ausbau der Versorgung
Im Zuge der umfassenden Gesundheitsreform wurden zahlreiche Maßnahmen angekündigt, die darauf abzielen, die Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern. Diese geplanten Verbesserungen werden nun in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt. Ein wesentlicher Baustein dieser Reform betrifft den Stellenplan, der die Verteilung von Kassenärztinnen und Kassenärzten über das gesamte Bundesgebiet Österreichs regelt. Künftig wird die Entscheidung über diesen Stellenplan in enger Abstimmung zwischen den Ländern und der Sozialversicherung getroffen.
Das Ziel dieser Neuregelung ist die Implementierung einer umfassenden Versorgungsplanung, die nicht nur die Spitalsstandorte, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt. Dies wird im Rahmen der Regionalen Strukturpläne Gesundheit geschehen, wobei wissenschaftliche Grundlagen wie Bevölkerungswachstum, Bevölkerungsalterung, Zu- und Wegzug sowie epidemiologische Daten herangezogen werden. Durch diese fundierte Herangehensweise sollen flexible Lösungen ermöglicht und Probleme bei Nachbesetzungen minimiert werden. 19. Dezember 2023
Ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung dieser Pläne ist die aktive Rolle der ÖGK, die bereits Vorreiterin in Bezug auf flexible Arbeitsmodelle und Alternativlösungen ist. Hierzu zählen beispielsweise Primärversorgungseinheiten (PVE), Jobsharing, das Teilen von Kassenstellen, Vertretungen, dislozierte Ambulanzen, Pilotprojekte, die Ärztebereitstellungsgesellschaft sowie das ÖGK-Stipendium.
Initiative Plus 100
ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Es ist positiv, dass es zusätzliche Mittel für den Ausbau des niedergelassenen Bereichs gibt, das hilft uns die Versorgung für die Versicherten auszubauen. Die zusätzlichen Mittel sind uns aber leider nicht im eigentlich benötigten Umfang zugestanden worden. Für den österreichweiten Gesamtvertrag mit einheitlichem Leistungskatalog und die Umsetzung einer modernen pauschaleren Honorierung für die Kassenärztinnen und -ärzte brauchen wir dringend mehr Geld.“
Die ÖGK hat den gesetzlichen Auftrag, die medizinische Versorgung von 7,5 Millionen Versicherten zu organisieren. Um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können, ist ein wichtiger Schritt die Abschaffung der selektiven Vertragskündigung. Vertragspartner*innen können dann künftig nur mehr alle Verträge mit den Krankenversicherungsträgern zurücklegen und nicht einzelne.
Ein zentrales Ziel der ÖGK ist es den Trend zur Privatmedizin zu bremsen. Bereits jetzt bezahlen die Menschen 23% der Gesundheitsausgaben oder 11 Mrd. Euro (von gesamt 51 Mrd.) aus der privaten Tasche. Das entspricht nicht mehr der Idee eines solidarischen Systems. Auch deshalb werden Wählärzte künftig elektronisch an das öffentliche Gesundheitssystem, etwa der verpflichtenden e- Card und ELGA Anbindung, dem e-Rezept, der elektronischen Einreichung der Wahlarztkostenrückerstattung und der verpflichtenden Diagnosecodierung angebunden. Der geplante Ausbau der niedergelassenen Versorgung ist zudem eine wichtige Maßnahme gegen den Trend zur Privatmedizin.
Zusätzlich zu den kürzlich abgeschlossenen Finanzausgleichsverhandlungen wurden zusätzliche Mittel für die Schaffung von hundert neuen Kassenstellen zugesagt. Die ÖGK ist bereits aktiv auf der Suche nach qualifizierten Interessentinnen und Interessenten für diese neu entstehenden Positionen, die vor allem bei Ausbau und der Gründung von PVE und Gruppenpraxen unterstützen sollen. Dabei orientiert sich die Verteilung der Stellen am bewährten Modell der Stellenplanung und erfolgt österreichweit in verschiedenen Fachrichtungen, verstärkt in den Bereichen Allgemeinmedizin und Kinderärzte. Die Interessentensuche wird noch dieses Jahr starten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu stärken und den Herausforderungen der Zukunft flexibel und effektiv zu begegnen.
Auch Moritz Mitterer, Vorsitzender der Hauptversammlung der ÖGK, begrüßt die neuen Entwicklungen: „Positiv ist, dass neben den zusätzlichen Mitteln für den Ausbau des niedergelassenen Bereichs noch 100 zusätzliche Kassenstellen österreichweit geschaffen werden. Außerdem erfolgen wichtige und notwendige Schritte zur Digitalisierung und besseren Steuerung im Gesundheitswesen, wie die e-Card-Anbindung und elektronische Abrechnungsmöglichkeit bei Wahlärzten, die Diagnosecodierung und die erstmalige Pilotierung von Gesundheits-Apps auf Rezept. Damit machen wir einen weiteren Schritt in Richtung Digital vor Ambulant vor Stationär und damit Richtung Prävention und niederschwelligen Versorgung der Versicherten.“
Digital vor ambulant vor stationär
Ein wichtiger Fokus liegt auf dem Ausbau der Gesundheitshotline 1450, um eine noch effizientere und zielgerichtete Beratung für die Bevölkerung sicherzustellen. Außerdem ist die Einführung einer verpflichtenden Diagnosecodierung im niedergelassenen Bereich geplant, was eine präzisere Dokumentation und Auswertung medizinischer Leistungen ermöglichen soll.
Ein weiterer Meilenstein in der Planung betrifft die Verpflichtung von Wahlärztinnen und -ärzten zur Anbindung an das e-card- und ELGA-System ab dem Jahr 2026. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen weiter zu stärken und den Austausch von relevanten Gesundheitsinformationen zu optimieren. Ein zentraler Schritt in Richtung Digitalisierung ist die geplante elektronische Einreichung und Abrechnung der Wahlarzthonorare durch die Wahlärzte. Dieser Prozess soll die Abwicklung von Leistungen effizienter gestalten und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten reduzieren.
Das umfangreiche Digitalisierungsprogramm der ÖGK markiert einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu einer zeitgemäßen und effizienten Organisation. Durch den Einsatz digitaler Anwendungen sollen die internen Prozesse optimiert werden. Das Ziel der ÖGK ist es, Digitalisierung auf allen Ebenen möglich zu machen – für Versicherte, Vertragspartnerinnen und -partner sowie Dienstgeberinnen und Dienstgeber. Digitalisierung bietet auch im Gesundheitswesen große Erleichterungen, etwa durch die Elektronische Gesundheitsakte, das e-Rezept oder die Anwendung von Telemedizin. Die grundlegende Idee besteht darin, die Digitalisierung gezielt dazu zu nutzen, um Abläufe zu verbessern und die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu steigern. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der intelligenten Nutzung von Daten zur Förderung der Gesundheit der Versicherten. „Die ÖGK hat es sich zum Ziel gesetzt, 2030 die modernste Gesundheitskasse Europas zu werden. Die Versicherten sollen proaktiv auf Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsangebote hingewiesen werden. Dazu sollen auch innovative und niederschwellige digitale Anwendungen entwickelt werden, die einen echten Mehrwert für die Versicherten schaffen“, erklärt ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer.
Ein besonders ambitioniertes Vorhaben im Rahmen des Digitalisierungsprogramms ist der Start eines umfassenden Projekts zum Thema digitale Gesundheitsanwendungen. Dieses Projekt zielt darauf ab, digitale Gesundheitsanwendungen zu identifizieren und zu fördern, die nachweislich dazu beitragen, die Gesundheit der Versicherten zu verbessern. Dadurch soll ein zusätzliches Gesundheitsangebot für die Versicherten geschaffen werden, dass sie schnell und leichtzugänglich auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen können. So soll ein aktiver Beitrag zur Prävention und Gesundheit geleistet werden. Hierzu wird eine sorgfältige Prüfung vorhandener Apps durchgeführt, um ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten zu bewerten. Der geplante Prozess sieht vor, dass digitale Gesundheitsanwendungen bei den Sozialversicherungsträgern eingereicht werden können. Dadurch sollen innovative Technologien und Ansätze aktiv gefördert werden, um einen spürbaren Fortschritt in der digitalen Gesundheitslandschaft zu erreichen. Das Digitalisierungsprogramm der ÖGK verdeutlicht somit nicht nur den Willen zur Modernisierung, sondern auch die strategische Ausrichtung auf innovative Lösungen im Dienste einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle Versicherten.
Weichenstellung für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung
Im Bereich der Prävention sieht die ÖGK ebenfalls weitreichende Initiativen vor. Ein erweitertes Impfprogramm soll dazu beitragen, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und Infektionskrankheiten effektiv vorzubeugen.
Zudem ist geplant, die finanzielle Unterstützung für Präventionsprojekte in den einzelnen Ländern zu erhöhen. Diese Maßnahme soll innovative Ansätze zur Gesundheitsförderung vor Ort fördern und somit einen nachhaltigen Beitrag zur Prävention leisten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelfinanzierung der Frühen Hilfen, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Unterstützung für Familien in sensiblen Phasen der Kindesentwicklung sicherzustellen.
Zahlreiche Verbesserungen und weitere Harmonisierungen
Im vergangenen Jahr wurden große Fortschritte in der Harmonisierung und Erweiterung vieler Gesundheitsleistungen erzielt, die die Versorgungssituation für die Bevölkerung maßgeblich verbessern. So wurde ein Hebammengesamtvertrag geschlossen. Durch neue Gesamtverträge für Augenoptik, Hörakustik (Hörgeräte) und Perücken, wurde eine flächendeckende und einheitliche Versorgung gewährleistet. Im Bereich der Psychotherapie wurde ein umfassender Ausbau umgesetzt. Tarifharmonisierungen für Physikalische Therapieinstitute, Apotheken und Hausapotheken tragen dazu bei, die Qualität der medizinischen Leistungen zu standardisieren und flächendeckend zu verbessern.
Auch die Zukunft der Gesundheitsversorgung wird durch weitere innovative Schritte geprägt sein. Eine Anpassung der Krankenordnung sorgt dafür, dass Überweisungen und Zuweisungen für drei Monate gültig bleiben, was die Flexibilität und Patientenorientierung weiter stärkt. Die Bewilligungsfreiheit von CT- und MRT-Untersuchungen bleibt bis Ende 2026 aufrecht, um einen uneingeschränkten Zugang zu diagnostischen Verfahren zu gewährleisten. Coronar-CT und Prostata- MRT werden ab 1.1.2024 in ganz Österreich als Kassenleistung angeboten. Ein weiterer Schritt ist die Einführung eines neuen Gesamtvertrags ab dem 1. Januar 2024, der die bundeseinheitliche Regelung der Krankenbeförderung mittels Taxi vorsieht (ausgenommen Wien und Vorarlberg). Diese Vereinbarung stellt sicher, dass eine flächendeckende wohnortnahe Krankenbeförderung zu Behandlungseinrichtungen ohne Zuzahlung gewährleistet ist. Diese Maßnahmen zeigen das große Engagement der ÖGK, um die Versorgung der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern und zukunftsfit zu gestalten.