Immer wieder kommt es vor, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die schon länger nicht mehr im Betrieb sind, arbeitsrechtlich nicht abgemeldet wurden. Betroffen sind vor allem Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 bzw. Väter-Karenzgesetz oder einem Präsenz- bzw. Zivildienst nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren.
Fragen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Beschäftigtenstand über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) ab. Dadurch kann der aktuelle Stand im jeweiligen Betrieb überprüft und eine eventuell fehlende Abmeldung mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt werden.
Weitere Informationen
Weitere Auskünfte zu WEBEKU:
IT-Services der Sozialversicherung GmbH
050 124 6200
sv-servicecenter@itsv.at
Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK