Ab 01.01.2024 sind bei der Berechnung des Sachbezuges für Wohnraum neue Richtwerte anzuwenden.
Stellt die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert anzusetzen (§ 5 Richtwertgesetz). Die je Bundesland unterschiedlichen Richtwerte bilden die Berechnungsbasis für den Sachbezug.
Folgende Richtwerte sind pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes anzusetzen:
Bundesland | Richtwert |
Burgenland | € 6,09 |
Kärnten | € 7,81 |
Niederösterreich | € 6,85 |
Oberösterreich | € 7,23 |
Salzburg | € 9,22 |
Steiermark | € 9,21 |
Tirol | € 8,14 |
Vorarlberg | € 10,25 |
Wien | € 6,67 |
Weitere Infos zur Sachbezugsermittlung können Sie unter dem Link in der Rubrik "Mehr im Internet" nachlesen.
Autor: Matthias Berger/ÖGK