Die Aufwertungszahl für 2024 beträgt 1,035 und wurde mittels dem BGBI. II Nr. 407/2023 kundgemacht.
Daraus ergeben sich nachstehende veränderliche Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 518,44 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 777,66 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.060,00 Euro (täglich 202,00 Euro)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.120,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 7.070,00 Euro
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:
- bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
- über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro: 2 Prozent
- über 2.306,00 Euro: 2,95 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
- über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.128,00 Euro: 1,15 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 976,20 Euro (täglich 32,54 Euro)
- für Zivildiener: 1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,44 Euro monatlich
Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK