Entdecken Sie die neuen Möglichkeiten moderner Kassenverträge. Nach Ihrem Sprung in die Kassenpraxis genießen Sie viele einzigartige Vorteile.
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Wollen Sie als Ärztin bzw. Arzt im Team arbeiten oder lieber alleine? In Vollzeit oder in Teilzeit? Als Chef oder angestellt? Oder kann sich das auch einmal ändern, weil Sie zum Beispiel eine Familie planen? Alles ist möglich!
Entdecken Sie die Vielfalt unserer modernen Kassenverträge!
- Schritt für Schritt zum Kassenvertrag
Viele Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bestätigen: Niedergelassene Hausärztin oder niedergelassener Hausarzt zu sein, sei der „schönste Beruf der Welt“ und sie würden ihn sofort wieder ergreifen.
Unter diesem Motto beschreiben wir Ihnen hier die wichtigsten Aspekte am Weg zur Kassenpraxis.
- Schritt 1: Überlegungen zur Entscheidungsfindung
Sie sollten sich selbst folgende Fragen stellen, um Sicherheit für Ihre Entscheidung zu bekommen:
- Was ist mir als Medizinerin bzw. Mediziner fachlich und menschlich wichtig?
- Arbeite ich gerne allein, in kleinen oder in größeren Teams?
- Möchte ich gerne "mein eigener Chef" sein und liegt es mir auch, Verantwortung für Angestellte zu tragen?
- Habe ich Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft und eine gute Selbstorganisation?
- Was mache ich gerne selbst und wobei benötige ich Unterstützung?
- Wie würde ich mir gerne meine Arbeitszeit einteilen?
Wenn Sie für sich feststellen, dass Sie eher ein Typ sind, der gerne sein eigener Chef ist, der gerne im Team arbeitet und Sicherheit durch ein gutes Einkommen möchte, dann kann ein Kassenvertrag genau das Richtige für Sie sein.
- Was ist mir als Medizinerin bzw. Mediziner fachlich und menschlich wichtig?
- Schritt 2: Konkretisierung der Praxisgründung bzw. Einstieg in eine Kassenpraxis
Wenn Sie sich für einen Kassenvertrag entscheiden, sollten Sie sich auf die Gründung bzw. den Einstieg in eine Praxis gut vorbereiten. Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist, ein Jahr vor der Praxisgründung bzw. dem Praxiseinstieg Informationen zu sammeln und Entscheidungen für den Start zu treffen.
- Standort
Eine wesentliche Entscheidung liegt darin, wo soll zukünftig Ihre Praxis sein? Wollen Sie in Ihrer Heimatgemeinde, am Land oder in der Stadt arbeiten? Welche Infrastruktur soll vorhanden sein, damit Sie zufrieden mit Ihrer Ordination sein können?
Machen Sie einen Blick auf die Liste der offenen Stellen, reden Sie mit Kolleginnen und Kollegen, erkundigen Sie sich bei der ÖGK, reden Sie mit Ihrer Bürgermeisterin oder Ihrem Bürgermeister, um in der Frage des Standortes Sicherheit zu gewinnen.
- Kosten und Finanzierung
Ein Kassenvertrag bietet Ihnen von Beginn der Tätigkeit an größtmögliche Sicherheit und Planbarkeit als Unternehmerin oder Unternehmer. Sie erhalten monatliche Honorarzahlungen und Sie bekommen Verbrauchsmaterialien, den sogenannten „pro ordinatione Bedarf“ kostenlos. In einigen Bundesländern gibt es finanzielle Unterstützungen durch die Ärztekammer und/oder die ÖGK.
Nichts desto trotz, sollten Sie – am besten gemeinsam mit einem Steuerberater – einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen. Denn Sie wollen sicher für sich wissen:
- Wieviel werde ich verdienen, wenn ich meine eigene Praxis habe?
- Wieviel Geld benötige ich, um eine Ordination zu gründen oder zu übernehmen?
- Rechtsform und Mietvertrag
Je nachdem, in welches Modell des Kassenvertrages (Einzelpraxis, Gruppenpraxis oder Primärversorgungszentrum) Sie einsteigen, sind verschiedene Rechtsformen von Bedeutung.
Bereden Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen, einer Seniorpartnerin oder einem Seniorpartner, mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt, welche Form für Sie die beste Variante ist.
Wenn Sie die Räumlichkeiten einer Ordination übernehmen oder auch neu gründen, beraten Sie sich mit Expertinnen und Experten (Rechtsbeistand) zum Mietvertrag.
- Versicherungen
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer tätig sind, ist es wichtig, sich mit dem Thema Versicherungen zu beschäftigen. Um folgende Fragen zu klären, sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsbüro in Verbindung setzen.:
- Wie bin ich selbst versichert?
- Welche Versicherungen benötige ich für meine Ordination? (Haftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung,..)
- Einrichtung und Ausstattung der Ordination
Aus Ihrer eigenen Erfahrung kennen Sie sicher schon Praxen und Sie haben vermutlich auch schon ein Bild von Ihrer neuen Praxis. Denken Sie an die notwendige Ausstattung, die Geräte, die Einrichtung und optimale Arbeitsabläufe. Informationen zu den notwendigen Qualitätsstandards und zur Ausstattung bekommen Sie über Ihre Ärztekammer. Für die Einrichtung und die Gestaltung gibt es spezielle Einrichtungsberaterinnen und Einrichtungsberater, die sich auf Ordinationen spezialisiert haben.
- EDV
Gleich nach der Frage zur Ausstattung, stellt sich die Frage zur EDV. Auch hier ist es ratsam mit Kolleginnen und Kollegen zu reden, welches System sich hinsichtlich Anschaffung und Wartung bewährt. Die zertifizierten EDV-Anbieter verfügen über sämtliche Module, welche für die Abrechnung mit der ÖGK und der Kommunikation mit der Sozialversicherung (e-Rezept, e-Card, etc.) notwendig sind.
- Personal und Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Praxis gründen oder übernehmen, sind Sie plötzlich auch „Chefin oder Chef“. Sie werden Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten, diplomiertes Pflegepersonal sowie Reinigungspersonal übernehmen oder anstellen. Wägen Sie dabei ab, was Sie gerne delegieren möchten (und dürfen) und wie Ihr Personal die Produktivität Ihrer Praxis erhöhen kann, damit es sich wirtschaftlich lohnt.
Rund um die Fragen des Arbeitsrechtes (Anmeldung, Kollektivvertrag, Kündigung, etc.) empfehlen erfahrene Ärztinnen und Ärzte, mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zusammenzuarbeiten.- Information und Beratung
Bevor Sie sich dann tatsächlich um eine offene Stelle bewerben, macht es Sinn, zu den genannten Themen Informationen zu sammeln und Beratung in Anspruch zu nehmen. Um konkrete Informationen über die Gestaltung oder das Leben in einer Praxis zu erfahren gibt es vielfältige Möglichkeiten.
Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus, Erfahrungen vom Kollegium sind sehr hilfreich. Das Servicecenter „Meine eigene Praxis“ kann gerne Kontakte zu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten herstellen, die schon länger in einer Ordination sind oder auch selbst erst vor zwei, drei Jahren eine Ordination übernommen haben. Nutzen Sie das Angebot der ÖGK und nehmen Sie die kostenlose Beratung in Anspruch. Nehmen Sie Kontakt zur Ärztekammer und anderen Institutionen auf, um Informationen zu Ihren Fragen zu bekommen.
- Schritt 3: Bewerbung um eine offene Stelle, eine Praxisübernahme oder eine Praxisgründung
Um einen Kassenvertrag zu erhalten, muss man ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Bewerben kann man sich konkret nur auf Stellen oder Gruppenpraxis-Anteile, die auf der Website der regionalen Ärztekammern ausgeschrieben sind. Wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre regionale Ärztekammer und beachten Sie dabei die Vorschriften (Fristen, Formulare, beizulegende Dokumente etc.). Die Ausschreibung von Kassenstellen oder Praxisanteilen und die Auswahl von Vertragsärzten erfordert das Einvernehmen von Kammer und ÖGK. Zuständig für den Prozess ist die jeweilige Ärztekammer im Bundesland.
- Karrierre mit Kasse - unsere Verträge für Sie
Mit einem Kassenvertrag genießen Sie viele einzigartige Vorteile.
Wenn Sie Interesse an einem Kassenvertrag haben, finden Sie hier unsere aktuell freien Kassenstellen. Zudem werden diese auf der Homepage der im jeweiligen Bundesland zuständigen Ärztekammer ausgeschrieben.
Entdecken Sie die Vielfalt unserer modernen Kassenverträge:
Einzelpraxis
Der Klassiker unter den Kassenverträgen. Sie sind gerne Ihre eigene Chefin bzw. Ihr eigener Chef, wollen Ihre Vorstellungen umsetzen und allein entscheiden, wer zu Ihrem Ordinationsteam gehört? Dann passt die klassische Einzelpraxis gut zu Ihnen.
Die wichtigste Voraussetzung für einen Kassenvertrag ist die Berechtigung zur Berufsausübung im jeweiligen Fach.Das „ius practicandi“, dass Sie nach Abschluss Ihres Studiums und Ihrer praktischen Ausbildung erhalten, berechtigt Sie zur Berufsausübung.
Gruppenpraxen
Sie sind ein Teamplayer und tauschen sich gerne mit Kolleginnen und Kollegen aus? Sie bevorzugen geteilte Verantwortung, Flexibilität oder die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit? Dann könnte eine Gruppenpraxis das Richtige für Sie sein.
Modelle für Gruppenpraxen:
- mehrere Ärztinnen und Ärzte (in der Regel zwei bis drei) teilen sich eine Kassenstelle
- mehrere Kassenstellen sind in einer Gruppenpraxis zusammengefasst
- Ärztinnen und Ärzte nehmen vor ihrer Pensionierung eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger auf und führen die Praxis für eine begrenzte Zeit gemeinsam
Primärversorgungseinheiten (PVE)
Für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sind PVE eine besonders attraktive Form der Zusammenarbeit. Die Hausärztinnen und Hausärzte arbeiten mit einem interdisziplinären Team aus mehreren Gesundheitsberufen strukturiert zusammen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Primärversorgungseinheitenaußerdem finden Sie weitere Informationen auf der Plattform Primärversorgung .
Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Hausärztinnen und Hausärzte mit Kassenvertrag suchen immer wieder eine Vertretung, etwa während eines Krankenstandes, einer Karenz oder einer Weiterbildung. Als Vertretung arbeiten Sie auf Zeit eigenverantwortlich in der Ordination. Sie lernen das Team und die Abläufe kennen, ohne sich bereits für eine eigene Praxis entscheiden zu müssen - eine ideale Lösung zum "Kennenlernen".
Voraussetzung ist auch hier das ius practicandi. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesärztekammer, ob es eine Vertreterbörse gibt.Wenn Sie dauerhaft in einer Hausarztpraxis mitarbeiten möchten und Sie Ihre Ausbildung zur Allgemeinmedizin bereits abgeschlossen haben, besteht auch die Möglichkeit einer Anstellung in einer bestehenden Praxis.
- Offene Kassenstellen
Sie möchten Vertragsärztin oder Vertragsarzt werden und haben Interesse an einem Kassenvertrag mit der ÖGK? Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns!
Hier finden Sie aktuelle Kassenstellen der ÖGK.
- FAQs
Schnelle Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um den Kassenvertrag.
- Was ist ein "Gesamtvertrag"?
Ein Gesamtvertrag, der zwischen Ärztekammern und Sozialversicherungsträgern abgeschlossen wird regelt
- die Zusammenarbeit zwischen Ärztekammer und Krankenversicherungsträger bei der Gestaltung des Versorgungsnetzes durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (z.B. Anzahl und Lage der Kassenvertragsstellen, Regeln zur Ausschreibung von Vertragsarztstellen und zur Auswahl von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, wechselseitige Informationspflichten, Umgang bei Streitigkeiten) und
- die Zusammenarbeit zwischen Krankenversicherungsträger und den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten (z.B. Regelungen des Leistungskataloges und der Honorierung, wechselseitige Rechte und Pflichten)
Die ÖGK-Gesamtverträge, die die Krankenbehandlung durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte regeln, sind derzeit noch pro Bundesland unterschiedlich gestaltet.
Daneben gibt es bundesweite Gesamtverträge wie z.B. den Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag .
- Was ist ein "Kassenvertrag"?
Ein Kassenvertrag ist der sogenannte Einzelvertrag zwischen Ärztin bzw. Arzt und Krankenversicherungsträger. Mit dem Abschluss des Einzelvertrags werden die im Gesamtvertrag für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geregelten Rechte und Pflichten übernommen. Im Einzelvertrag sind insbesondere der Ordinationssitz und die individuellen Öffnungszeiten einer Vertragsordination geregelt. Der Einzelvertrag führt zu keinem Anstellungsverhältnis bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind freiberuflich tätig.
- Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Kassenvertrag abschließen?
Die wichtigste Voraussetzung zum Abschluss eines Kassenvertrages ist die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Arztberufes als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner (ius practicandi) oder als Fachärztin bzw. Facharzt (Facharztprüfung).
- Wie kann ich mich in die Ärzteliste eintragen lassen?
Um einen Kassenvertrag abzuschließen, müssen Sie in der Ärzteliste eingetragen sein. Die Ärzteliste dokumentiert die zur Ausübung des ärztlichen Berufes notwendigen Voraussetzungen und wird von der Ärztekammer geführt. Die Eintragung erfolgt stets in dem Bundesland, in dem die Ausübung des ärztlichen Berufes angestrebt wird. Anträge können über die Österreichische Ärztekammer oder die jeweiligen Landesärztekammern gestellt werden.
- Wie geht es nach dem Bewerbungsverfahren weiter?
Nach positiven Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden für den Abschluss des Vertrages wichtige Rahmenbedingungen gemeinsam festgelegt. Dazu gehört die Vereinbarung der konkreten Ordinationszeiten und die Meldung allfälliger ärztlicher Nebentätigkeiten. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Meldung der Stellenbesetzung beim Dachverband der Sozialversicherung durch die ÖGK und Sie erhalten Ihren Arztstempel und Ihre Vertragspartnernummer.
- Wie erfolgt die weitere Begleitung durch die ÖGK, sobald der Kassenvertrag abgeschlossen ist?
Zur Vorbereitung der vertraglichen Tätigkeit werden Sie von der ÖGK zu einem Invertragnahme-Gespräch bzw. Invertragnahme-Seminar eingeladen. Dabei erhalten Sie wichtige Informationen über die Honorarabrechnung, die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst, zu Kassenleistungen, Kassenangeboten und Kassenservices bzw. zu Ihren Rechten und Pflichten als Kassenärztin oder Kassenarzt.
Als Vertragsärztin oder Vertragsarzt haben Sie für Ihre Patientinnen und Patienten eine Schlüsselrolle beim Zugang zu Kassenleistungen wie z.B. Heilmittel, Therapien, Krankenstand, Krankengeld, Heilbehelfe und Hilfsmittel und Krankentransporten.Zudem gibt es eigene Angebote für Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten bzw. können diese auch am Invertragnahme-Seminar teilnehmen.
Im Rahmen der Invertragnahme erhalten Sie außerdem eine Ansprechpartnerliste für Ihre Anliegen und Fragen.
- Gibt es eine finanzielle Unterstützung seitens der ÖGK bei der Gründung einer Praxis?
In manchen Bundesländern gibt es finanzielle Unterstützungen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Servicecenter Meine eigene Praxis der ÖGK bzw. bei Ihrer Ärztekammer, welche konkreten Möglichkeiten es für Sie gibt! Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf primaerversorgung.gv.at/foerderungen.
Links
- JAMÖ
Junge Allgemeinmedizin Österreich
- ÖGAM
Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin
- Plattform Primärversorgung
Primärversorgung
- ÖÄK
Ärztekammer Österreich