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Ablöse der Handy-Signatur durch die ID Austria

Neuer Zugang zu den digitalen Services der Sozialversicherung.

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 3/September 2023 sowie Newsletter Nr. 12/Oktober 2023 und Nr. 13/November 2023


Ab 05.12.2023 ersetzt die ID Austria die bisherige Handy-Signatur. Der Umstieg auf die ID Austria ist unbedingt durchzuführen, da ab diesem Zeitpunkt die Nutzung der e-Services der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wie etwa WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung, mit der Handy-Signatur nicht mehr möglich ist.

Derzeit gibt es zwei Varianten der ID Austria:

  • ID Austria mit Basisfunktion: Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, etwa durch die ÖGK, ist nur der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.


Um die Vollfunktion der ID Austria zu erhalten, ist ein Behördengang zur ­Registrierung notwendig.

www.oesterreich.gv.at/id-austria/pilotbetrieb/umstieg-auf-id-austria-basisfunktion.html


Hinweis:
Nutzerinnen und Nutzer der Bürgerkarte müssen eine Registrierungsbehörde (wie zum Beispiel Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde) aufsuchen. Die ÖGK kann keine Registrierungen durchführen.

  • ID Austria mit Vollfunktion: Wenn die Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, kann diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Wir empfehlen Ihnen den Umstieg auf diese Variante.


www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht/registrierung-durch-vereinfachten-umstieg.html


Hinweis:
Die digitalen Anwendungsbereiche der ID Austria werden laufend erweitert, beispielsweise der digitale Führerschein oder Zulassungsscheine.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen

Auskünfte zur ID Austria erhalten Sie auch telefonisch bzw. per E-Mail unter


Autor: ÖGK