Im Jahr 2024 wählen die Mitglieder der Arbeiterkammer wieder ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Länderkammern.
Erhebung der Betriebsstätten: Damit wahlberechtigte Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wieder die Möglichkeit haben ihre Stimme direkt im Betrieb abzugeben, werden die Betriebsstätten in Österreich schon ein Jahr im Voraus erhoben. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unterstützt die Arbeiterkammer bei dieser Erhebung und bittet die Dienstgeberinnen und Dienstgeber in einem Schreiben ihre Betriebsstätten bekanntzugeben.
Ab Herbst 2023 werden Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit zwei oder mehr Betriebsstätten von der ÖGK gebeten, ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer den jeweiligen Standorten zuzuordnen.
Für Fragen bzw. Hilfestellungen sind in dem Schreiben die regionalen Kontaktadressen der Arbeiterkammer enthalten.
Autor: Christopher Sallinger/ÖGK