Eintrag ins Impfregister
bei allgemeinen Fragen
bei technischen Fragen
- Eintrag ins Impfregister mittels e-card-System
- Die Funktion „e-Impfpass“ in der e-card Web-Oberfläche (e-card System) ermöglicht das Abfragen, Eintragen, Ändern und Stornieren von Impfungen.
- Eine entsprechende Kurzanleitung zur e-Impfpass Verwendung über den Webbrowser finden Sie unter www.chipkarte.at/e-impfpass
- Sollten Sie die Applikation in Ihrem Arztsoftwaresystem integriert haben, erhalten Sie die entsprechende Anleitung von Ihrem Software-Hersteller.
- Eintrag mittels Web-Erfassungssystem
Für den Eintrag in den e-Impfpass steht ein Web-Erfassungssystem zur Verfügung:
https://gda.gesundheit.gv.at
Klicken Sie nach Ihrer Anmeldung über ID Austria auf das e-Impfpass Logo bzw. „e-Impfamt“.
- Eintrag ins Impfregister mittels App
Im Google Play Store und Apple Store ist österreichweit die App „e-Impfdoc“ zur Erfassung von Impfungen über Tablets in den e-Impfpass verfügbar. Genauere Informationen wie ein Benutzerhandbuch zu e-Impfdoc finden Sie hier.
Apple Android Link/QR-Code zu den Stores für Download „e-Impfdoc“
- Impfstoffauswahl im elektronischen Impfpass
Impfungen, die im Rahmen des ÖIP-Influenza verabreicht werden, müssen immer mit dem Impfprogramm “Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza” im e-Impfpass dokumentiert werden.
Folgende Impfstoffe werden im Rahmen des ÖIP-Influenza Saison 24/25 angeboten
Influvac Tetra: FSPR (inkl. Kanüle)
Details folgen.
Fluad Tetra: 1er Packung als FSPR (inkl.- Kanüle)
Details folgen.
Fluenz (AZ): wird in der kommenden Saison 2024/25 trivalent sein und in 1er und 10er Packungen zu zwei Chargen über das ÖIP Influenza zur Verfügung stehen.
Details folgen.
- Impfsetting angeben
Zur besseren Steuerung des Impfgeschehens wird dringend ersucht, das entsprechende Impfsetting der verabreichten Impfung auszuwählen:
- Bildungseinrichtung: Die Impfung wurde in einer Bildungseinrichtung durchgeführt, z.B. Kindergarten, Schule
- Arbeitsplatz/Betriebe: Die Impfung wurde im Rahmen einer betrieblichen Impf-Aktion durchgeführt. Arbeitsplatz/Betriebe ist auch zu wählen, wenn Krankenhaus-Personal eine betrieblich organisierte Impfung im Krankhaus erhalten.
- Krankenhaus inkl. Kur- und Rehaeinrichtungen: Die Impfung wurde im Rahmen eines ambulanten oder stationären Krankenhaus- bzw. Kur- und Reha-Aufenthalts durchgeführt.
- Ordination: Die Impfung wurde in der Ordination durchgeführt
- Öffentliche Impfstelle: Die Impfung wurde bei einer öffentlichen Impfstelle des Landes durchgeführt.
- Wohnbereich: Die Impfung wurde am Wohnort des Impflings durchgeführt. Gilt auch für Aufenthalte im Strafmaßnahmenvollzug
- Öffentlich Impfstraße / Impfbus: Die Impfung wurde bei einer vom Land organisierten öffentlichen Impfstraße oder in einem Impfbus durchgeführt.
- Betreute Wohneinrichtung: Die Impfung wurde in der betreuten Wohneinrichtung des Impflings durchgeführt.
- Auswahl von Schemata und Dosiskennung für den e-Impfpass
Bei Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr, die zum ersten Mal Influenza geimpft werden, sind zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen empfohlen. Das anzuwendende Impfschema ist „Erstimpfung Kinder“. Dosiskennungen sind dann mit „D1“ und „D2“ einzutragen. Danach wird auch wieder die jährliche Einmalimpfung empfohlen, die wieder mit „Auffrischung“ dokumentiert wird.
Bei Influenza-Impfungen für Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene ist im e-Impfpass das Impfschema „Influenza“ zu wählen. Bei der Dosiskennung ist lediglich die allererste Influenza- Impfung im gesamten Impfleben als „D1“ einzutragen. Alle weiteren sind als „Auffrischung“ einzutragen, ungeachtet vom Abstand zur letzten Impfung.Die Schemata und Dosiskennungen sind wie folgt anzuwenden:
Impfschema Anwendungsfall auswählbare Dosiskennung "Influenza, Grundschema, Einmalimpfung Kinder“ wird zu „Influenza Erstimpfung bis 9 Jahre“
Wenn eine Kinderimpfung erfasst werden soll Erstes Impfjahr: Dosis 1 + Dosis 2
Folgejahre: Auffrischung"Influenza, Grundschema, Einmalimpfung“ wird zu „Influenza“
Wenn eine Einmalimpfung erfasst werden soll Wenn eine Einmalimpfung erfasst werden soll Auch wenn die jährliche Impfung gegen Influenza aus medizinischer Sicht keine Auffrischung ist, wird sie aus technischen Gründen als „Auffrischung“ dokumentiert.
- Nachtragung von Impfungen in den e-Impfpass
Unter der Nachtragung von Impfungen wird verstanden, aus dem Papier-Impfpass eine Impfung in den e-Impfpass einzutragen, die ein anderer Arzt oder eine andere Ärztin in der Vergangenheit verabreicht hat. Sollte die organisatorische Möglichkeit bestehen, Impfungen nachzutragen, wird dies im Interesse der Bürgerin / des Bürgers angeraten, um diesen sowohl die Dokumentation aller Impfungen in einem Medium als auch ein optimales Funktionieren der zukünftig verfügbaren elektronischen Impf-Empfehlungen zu ermöglich. In den verschiedenen Softwareprodukten besteht für Ärztinnen und Ärzte, sowie für Apotheken bereits die Möglichkeit einer korrekten Nachtragung. Wegen des saisonalen Charakters der Influenza-Impfungen ist es nicht erforderlich, Influenza-Impfungen der vorangegangenen Saisonen in den e-Impfpass nachzutragen. Umso wichtiger ist jedoch, auf die korrekte Dosiskennung bei der Eintragung zu achten (1. Dosis oder 1. Dosis + 2. Dosis im ersten Impfjahr, Auffrischung in den Folgejahren).
- Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Eintrag ins Impfregister sind das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG), die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020) sowie die eHealth-Verordnungsnovelle 2021
Links
https://www.e-impfpass.gv.at/news/
Infos zum e-Impfpass