Eintrag ins Impfregister (e-Impfpass)
bei allgemeinen und technischen Fragen
- Eintrag ins Impfregister mittels e-card-System
- Die Funktion „e-Impfpass“ in der e-card Web-Oberfläche (e-card System) ermöglicht das Abfragen, Eintragen, Ändern und Stornieren von Impfungen.
- Eine entsprechende Kurzanleitung zur e-Impfpass Verwendung über den Webbrowser finden Sie unter www.chipkarte.at/e-impfpass
- Sollten Sie die Applikation in Ihrem Arztsoftwaresystem integriert haben, erhalten Sie die entsprechende Anleitung von Ihrem Software-Hersteller.
- Eintrag mittels Web-Erfassungssystem
Für den Eintrag in den e-Impfpass steht ein Web-Erfassungssystem zur Verfügung: https://gda.gesundheit.gv.at
Klicken Sie nach Ihrer Anmeldung über ID Austria auf das e-Impfpass Logo bzw. „e-Impfamt“.
- Eintrag ins Impfregister mittels App
Im Google Play Store und Apple Store ist österreichweit die App „e-Impfdoc“ zur Erfassung von Impfungen über Tablets in den e-Impfpass verfügbar. Genauere Informationen wie ein Benutzerhandbuch zu e-Impfdoc finden Sie hier.
Apple Android Link/QR-Code zu den Stores für Download „e-Impfdoc“
- Kennzeichnung „Öffentliches Improgramm Influenza“
Damit die Influenza-Impfung als Teil des öffentlichen Impfprogramms gekennzeichnet ist und bei der Datenauswertung zwischen öffentlichem Impfprogramm und Privatmarkt unterschieden werden kann, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Wählen Sie bitte den richtigen Impfstoff aus. Scannen Sie den DataMatrix-Code auf der Impfstoffpackung oder geben die Pharmazentralnummer ein.
- Danach wird abgefragt, ob der Impfstoff über das Öffentliche Impfprogramm verimpft wurde. Bitte wählen Sie beim Feld „Impfprogramm“ im Drop Down das entsprechende Feld „„Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza“. Eine Sondereingabe wie im Vorjahr ist nicht mehr erforderlich.
Sollte das Feld in Ihrem Ordinationsprogramm nicht aufscheinen, kontaktieren Sie bitte Ihren Software-Hersteller.
Eintrag über https://gda.gesundheit.gv.at: Eine Befüllung des Feldes „Impfprogramm“ ist derzeit noch nicht möglich. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Impfstoffauswahl im elektronischen Impfpass
Impfungen, die im Rahmen des ÖIP-Influenza verabreicht werden, müssen immer mit dem Impfprogramm “Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza” im e-Impfpass dokumentiert werden.
Sie können den DataMatrix-Code auf der Impfstoffverpackung einscannen.
Folgende Impfstoffe werden im Rahmen des ÖIP-Influenza Saison 24/25 angeboten
Influvac Tetra: FSPR (inkl. Kanüle)
Fluad Tetra: 1er Packung als FSPR (inkl.- Kanüle)
Fluenz (AZ): ist in der kommenden Saison 2024/25 trivalent und steht in 1er und 10er Packungen in mehreren Chargen zur Verfügung.
Arzneimittel Charge Ablaufdatum Fluenz 1 Stk. WH3204 19.12.2024 Fluenz 10 Stk. WH3204B 19.12.2024 Fluenz 1 Stk. WL2038C 17.01.2025 Fluenz 10 Stk. WK3406C 17.01.2025 Fluenz 10 Stk. WK2070 06.01.2025 - Impfsetting angeben
Bitte tragen Sie das Impfsetting ein, der Eintrag ist verpflichtend (GTelG Novelle; BGBl. I Nr. 105/2024).
Wird eine Impfung nachgetragen und das Setting ist nicht bekannt, kann das Feld frei bleiben. Beim „Impfsetting“ handelt es sich um den Ort, an dem die Impfung verabreicht wird. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen derzeit zur Auswahl:
- Arbeitsplatz/Betriebe
- Bildungseinrichtung
- Krankenhaus inkl. Kur- und Rehaeinrichtungen
- Öffentliche Impfstelle
- Ordination
- Wohnbereich
- Öffentliche Impfstraße / Impfbus
- Betreute Wohneinrichtung
- Auswahl von Schemata und Dosiskennung für den e-Impfpass
- Bei Influenza-Impfungen für Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene ist im e-Impfpass lediglich die allererste Influenza-Impfung im gesamten Impfleben als „D1“ einzutragen. Alle weiteren sind als „Auffrischung“ einzutragen.
- Bei Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr, die zum ersten Mal Influenza geimpft werden, sind die zwei Impfungen für die Grundimmunisierung mit „D1“ und „D2“ einzutragen. Danach wird die jährlich empfohlene Einmalimpfung wieder mit „Auffrischung“ dokumentiert.
- Nachtragung von Impfungen in den e-Impfpass
Sie können Impfungen, die eine andere Ärztin bzw. ein anderer Arzt in der Vergangenheit in den Papier-Impfpass eingetragen hat, in den e-Impfpass nachtragen. Dies ist im Sinne einer vollständigen Dokumentation wünschenswert und im Sinne Ihrer Patientinnen und Patienten.
In den verschiedenen Softwareprodukten besteht für Ärztinnen und Ärzte, sowie für Apotheken bereits die Möglichkeit einer korrekten Nachtragung. Wegen des saisonalen Charakters der Influenza-Impfungen ist es nicht erforderlich, Influenza-Impfungen der vorangegangenen Saisonen in den e-Impfpass nachzutragen. Umso wichtiger ist jedoch, auf die korrekte Dosiskennung bei der Eintragung zu achten (1. Dosis oder 1. Dosis + 2. Dosis im ersten Impfjahr, Auffrischung in den Folgejahren).
- Eintrag von Personen ohne Sozialversicherungnummer bzw. ohne Krankenversicherung
Personen ohne Sozialversicherungsnummer und ohne aufrechte Krankenversicherung in Österreich: Ein Eintrag in den e-Impfpass ist voraussichtlich erst ab 2025 möglich. Bitte tragen sie die Impfung in den Papier-Impfpass ein. Wenn möglich, sollte die Impfung in den e-Impfpass nachgetragen werden, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Verpflichtung zur Dokumentation von Impfung und Aufklärung in den ärztlichen Aufzeichnungen bleibt in jedem Fall aufrecht.
Personen ohne aufrechte Krankenversicherung in Österreich, die nach 1972 einmal in Österreich sozialversichert waren, haben eine Sozialversicherungsnummer und sind im e-Impfpass angelegt.
Internationale Impfpässe können Sie über den e-Impfshop oder über das Broschürenservice des Sozialministeriums bestellen.
- Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Eintrag ins Impfregister sind das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG), die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020) sowie die eHealth-Verordnungsnovelle 2021
Links
- https://www.e-impfpass.gv.at/news/
Infos zum e-Impfpass