- INFLUVAC TETRA: für alle Altersgruppen ab vollendetem 6. Lebensmonat: inaktivierter tetravalenter Impfstoff (mit Kanülen)
- FLUAD TETRA (adjuvantiert): für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (mit Kanülen)
Aktuelle Impfempfehlungen finden Sie im „Impfplan Österreich“ unter www.sozialministerium.at/impfplan.
Ja, 20 Impfdosen pro Impfstoff-Typ.
Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen Alters- und Pflegeheimen schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Für den e-Impfshop braucht man ein Nutzerkonto.
Zu den technischen Infos zum e-Impfshop ...
- Die einfachste Lösung für Alters- und Pflegeheime ist, wenn die betreuenden Hausärztinnen und Hausärzte über deren Ordinations-Nutzerkonto im e-Impfshop für Ihr Heim mitbestellen. Diese erhalten den Impfstoff in die Ordination geliefert, nehmen ihn ins Heim mit und impfen Bewohnerinnen/Bewohner bzw. das Personal vor Ort. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit den betreuenden Hausärztinnen und Hausärzten auf.
- Alternativ können Alters- und Pflegeheime auch selbst ein Nutzerkonto im e-Impfshop anlegen lassen. Dieses läuft unter dem Namen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Pro Alters- und Pflegeheim sind ein bis zwei Nutzerkonten für den e-Impfshop möglich. Ein eigenes Nutzerkonto fürs Heim ist vor allem dann notwendig, wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte impfen.
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Bestellungen sind für Alters- und Pflegeheime ab 2.9.2024 möglich.
Der Impfstoff ist kostenlos. Bezüglich Kosten für das Impfhonorar (Impfstich) gilt Folgendes:
- Impfung von Bewohnerinnen und Bewohnern: Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte rechnen über ihre Ordination den Impfstich mit der Sozialversicherung ab. Das Impfhonorar beträgt 15,00 Euro. Wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte oder freiberufliche Arbeitsmediziner ohne Ordination impfen, ist kein Honorar seitens der Sozialversicherung vorgesehen.
- Impfung des Personals: Das Impfhonorar übernimmt das Heim in seiner Funktion als Arbeitgeber und vereinbart das Honorar individuell mit der Ärztin bzw. dem Arzt. Impfstiche für das Personal können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden. Für das Personal ist die Impfung kostenlos.