Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot für Influenza. Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt. Hier finden Alters- und Pflegeheime laufend aktualisierte Informationen.
Influenza-Impfung 2024/2025 in Alten- und Pflegeheimen
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Impfprogramm
Burgenland
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Kärnten
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Niederösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Oberösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Salzburg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Steiermark
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Tirol
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Vorarlberg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Wien
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
- Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
- inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen (Influvac, mit Kanüle)
- adjuvantierter Impfstoff für Seniorinnen und Senioren (Fluad Tetra, mit Kanüle)
- Wie läuft die Bestellung von kostenlosem Influenza-Impfstoff?
Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Dafür ist ein Nutzerkonto notwendig. Bestehende COVID-Nutzerkonten erhalten eine Erweiterung für Influenza-Impfstoff. Die BBG arbeitet derzeit an der technischen Umsetzung.
- Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Ja, 20 Impfdosen.
- e-Impfshop: Wer bestellt Influenza-Impfstoff für ein Alters- und Pflegeheim?
- Die einfachste Lösung für Alters- und Pflegeheime ist, wenn die betreuenden Hausärztinnen und Hausärzte über deren Ordinations-Nutzerkonto im e-Impfshop für Ihr Heim mitbestellen. Diese erhalten den Impfstoff in die Ordination geliefert, nehmen ihn ins Heim mit und impfen Bewohnerinnen/Bewohner bzw. das Personal vor Ort. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit den betreuenden Hausärztinnen und Hausärzten auf.
- Alternativ können Alters- und Pflegeheime auch selbst ein Nutzerkonto im e-Impfshop anlegen lassen. Ein eigenes Nutzerkonto fürs Heim ist vor allem dann notwendig, wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte impfen.
- e-Impfshop: Unser Alters- und Pflegeheim möchte über ein eigenes Nutzerkonto Impfstoff bestellen. Was ist zu beachten?
- Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Ihres Heims hat bereits ein COVID-Nutzerkonto: Das Nutzerkonto bleibt bestehen und erhält (voraussichtlich im Laufe des Septembers) automatisch ein „Upgrade“ für den Influenza-e-Impfshop. Sie müssen also nichts unternehmen.
- Es gibt für unser Heim noch kein Nutzerkonto oder der Mitarbeiter, auf den das Nutzerkonto läuft, arbeitet nicht mehr bei uns: Bitte kontaktieren Sie das Influenza-Impfmanagement unter kontakt-impfprogramm@oegk.at. Wir klären dann alle Details mit Ihnen.
Pro Alters- und Pflegeheim sind ein bis zwei Nutzerkonten für den e-Impfshop möglich.
- Ab wann kann kostenloser Influenza-Impfstoff bestellt werden?
Ein Datum steht noch nicht fest, voraussichtlich im Laufe des Septembers. Wir informieren Sie zeitgerecht.
- Ab wann wird kostenloser Influenza-Impfstoff geliefert?
Spätestens ab Anfang Oktober 2024.
- Wohin wird der Impfstoff geliefert?
- Wenn das Heim den Impfstoff selbst über den e-Impfshop bestellt: Lieferung direkt ins Heim oder, wenn das nicht möglich ist, in eine öffentliche Apotheke.
- Wenn eine Arztpraxis den Impfstoff für das Heim mitbestellt: Lieferung in die Ordination oder, wenn das nicht möglich ist, in eine öffentliche Apotheke.
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Der Impfstoff ist kostenlos. Bezüglich Kosten für das Impfhonorar (Impfstich) gilt Folgendes:
- Impfung von Bewohnerinnen und Bewohnern: Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte rechnen über ihre Ordination den Impfstich mit der Sozialversicherung ab. Das Impfhonorar beträgt 15,00 Euro. Wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte oder freiberufliche Arbeitsmediziner ohne Ordination impfen, ist kein Honorar seitens der Sozialversicherung vorgesehen.
- Impfung des Personals: Das Impfhonorar übernimmt das Heim in seiner Funktion als Arbeitgeber und vereinbart das Honorar individuell mit der Ärztin bzw. dem Arzt. Impfstiche für das Personal können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden. Für das Personal ist die Impfung kostenlos.
- Gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen einen Selbstbehalt für die Impfung?
Nein.
Download
Öffentliches Impfprogramm: Teilnahmebedingungen Impfprogramm 2023/2024 (PDF, 289 KB)
Bedingungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für die Bestellung des Influenza-Impfstoffes im Rahmen des Österreichischen Impfprogrammes (ÖIP)