"Das Dienstverhältnis eines Mitarbeiters wurde Anfang Jänner beendet. Mitte Jänner wurde mit ihm aber ein neues Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen. Sind diese beiden Dienstverhältnisse im Jänner gesondert zu betrachten oder sind die Entgelte zusammenzurechnen? Spielt es dabei eine Rolle, ob der Wiedereintritt zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem auf Grund einer Urlaubsersatzleistung noch die Pflichtversicherung aus dem alten Dienstverhältnis weiter besteht?"
Liegen tatsächlich zwei eigenständige Dienstverhältnisse vor, sind diese, auch wenn es sich um ein und dieselbe Dienstgeberin bzw. ein und denselben Dienstgeber handelt, getrennt zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis während des Fortbestandes der Pflichtversicherung auf Grund einer Urlaubsersatzleistung beginnt.
Hinweis: Für die Frage, ob die Sonderzahlungen die entsprechende jährliche Höchstbeitragsgrundlage überschreiten oder nicht, sind sämtliche innerhalb eines Kalenderjahres nacheinander ausgeübten Beschäftigungen zu berücksichtigen.