Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Anstellung in den Gesundheitseinrichtungen der ÖGK und den Bewerbungsprozess. Haben Sie noch weitere Fragen? Wir informieren Sie gerne!
Häufige Fragen
- Welche Berufsgruppen arbeiten in den Gesundheitseinrichtungen der ÖGK?
In den Gesundheitseinrichtungen der ÖGK sind Angehörige praktisch aller Berufsgruppen aus Medizin, Pflege, den medizinisch-technischen Berufen sowie der Psychotherapie und Psychologie tätig. Dazu kommen Verwaltungskräfte, Technikerinnen und Techniker, Servicepersonal und Köchinnen und Köche.
- Welche Einrichtungen bieten Ausbildungsplätze/Praktika an?
Ausbildungsplätze für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte und MTDs bietet vor allem das Hanusch-Krankenhaus in Wien an. Das Schwerpunktkrankenhaus der ÖGK ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Universität Wien und der Fachhochschule Wien. Geboten werden sowohl Praktika als auch Ausbildungsplätze. Hier finden Sie Informationen zu Informationen zu Ausbildungsplätzen im HKH.
- Wo finde ich die offenen Stellen in den Gesundheitseinrichtungen der ÖGK?
Die offenen Stellen in den Gesundheitseinrichtungen der ÖGK finden Sie am Karriereportal der ÖGK. Hier können Sie nach Bundesland und Berufsgruppe filtern und gelangen so rasch zu für Sie interessanten Angeboten.
- Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
1. Ihre Bewerbungsunterlagen
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung - gerne mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und Zeugnissen.
2. Eingang Ihrer Bewerbung
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail und Sie werden in Kürze von uns telefonisch kontaktiert.
3. Kennenlernen
Wenn Ihr Profil der ausgeschriebenen Stelle entspricht, laden wir Sie zu einem Kennenlernen (virtuell oder persönlich) ein. In manchen Bereichen ist es möglich, die Einrichtung und die Kolleginnen und Kollegen vorab kennenzulernen.
4. Zusage und Vertrag
Wenn wir von Ihrer Eignung überzeugt sind, klären wir mit Ihnen die vertraglichen Rahmenbedingungen. So werden etwa Vordienstzeiten und Zulagen berechnet. Können wir Sie von einer gemeinsamen Zukunft überzeugen, dürfen wir Sie in der ÖGK willkommen heißen und freuen uns auf eine langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit.
- Kann ich mich für mehrere Jobs gleichzeitig bewerben?
Eine Bewerbung für mehrere Jobs ist natürlich möglich. Führen Sie bitte in Ihrer Bewerbung alle Jobs ausdrücklich an.
- Macht eine Initiativbewerbung Sinn?
Wir suchen laufend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Gesundheitseinrichtungen. Wir freuen uns daher über Ihre aussagekräftige Initiativbewerbung. Hier finden Sie unseren Kontakt für Jobs.
- Kann ich mich auch nur als Teilzeitkraft bewerben?
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und altersgerechtes Arbeiten sind der ÖGK ein besonderes Anliegen. Daher sind manche Stellen auch als mögliche Teilzeit-Stelle ausgeschrieben. Sollte das auf die für Sie interessante Stelle nicht der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte trotzdem. Vielleicht haben wir ein interessantes Angebot für Sie.
- Was ist die rechtliche Grundlage für meine Beschäftigung bei der ÖGK?
Die Dienstordnung B für die Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs.
- Wie wird mein Gehalt bei der ÖGK festgelegt?
Nach dem Gehaltsschema der Dienstordnung B unter Berücksichtigung Ihrer Vordienstzeiten.
- Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Sie können sich auch gerne ohne österreichische Staatsbürgerschaft bewerben.
- Wie lange dauert es, bis ich Rückmeldung zu meiner Bewerbung erhalte?
Wir kümmern uns gerne umgehend um Ihre Bewerbung.
- Kann ich neben der Anstellung in der ÖGK Nebenbeschäftigungen nachgehen?
Einer Nebenbeschäftigung kann erst nach Genehmigung durch die ÖGK nachgegangen werden.
- Kann ich neben der Anstellung in der ÖGK eine Ordination betreiben?
Der Betrieb einer Privatpraxis ist nach Bekanntgabe an die ÖGK möglich.
- Welche Aus- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die ÖGK?
Die ÖGK bietet ein breites Spektrum an fachlichen und persönlichkeitsbildenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
- Besteht die Möglichkeit, mit einer Kollegin oder einem Kollegen der jeweiligen Gesundheitseinrichtung vorab zu sprechen?
Das ist grundsätzlich nach telefonischer Vereinbarung möglich.