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Verrechnungstage bei unbezahltem Urlaub

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 1/März 2023


Bei Vorliegen eines unbezahlten Urlaubes ist für die Erstattung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) die korrekte Ermittlung der Verrechnungstage von großer Bedeutung. Wie bei vollen und nicht ­vollen Kalendermonaten vorzugehen ist und wie die Beitragsgrundlage ermittelt wird, erläutert dieser Beitrag.

Während eines bis zu maximal einen Monat dauernden unbezahlten Urlaubes besteht die Pflichtversicherung weiter, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wird. Als Beitragsgrundlage für diesen Zeitraum gilt der Betrag, der auf jenen Zeitabschnitt entfällt, der unmittelbar vor dem unbezahlten Urlaub liegt und in seiner Länge der Urlaubsdauer entspricht.

Grundregeln für volle Kalender­monate

Für volle Kalendermonate, in denen ­Tage eines unbezahlten Urlaubes liegen, wird von 30 Verrechnungstagen ausgegangen.

Unabhängig von der tatsächlichen Tagesanzahl im Monat und unabhängig von der konkreten Lage der Tage des unbezahlten Urlaubes ergeben sich die Tage des unbezahlten Urlaubes durch dessen Dauer.

Ein maximal einen Monat dauernder unbezahlter Urlaub, der am Ersten des Kalendermonates beginnt und am Letzten des Monates endet, hat per Definition eine Dauer von 30 Tagen.

Grundregeln für nicht volle Kalender­monate

Für nicht volle Kalendermonate, in denen Tage eines unbezahlten Urlaubes liegen, werden die Verrechnungstage nach Kalendertagen ermittelt. Unabhängig von der konkreten Lage des unbezahlten Urlaubes ergeben sich die Tage des unbezahlten Urlaubes durch dessen Dauer.

Die Anzahl der übrigen Verrechnungstage ergibt sich aus der Differenz zwischen der Gesamtanzahl der ermittelten Verrechnungstage und der Anzahl der Tage des unbezahlten Urlaubes.

Beitragsgrundlage

Die Beitragsgrundlage für den unbezahlten Urlaub wird anteilig gemäß der Verrechnungstage ermittelt. Die Beitragsgrundlage für die restliche Versicherungszeit entspricht dem tatsächlich im Kalendermonat erzielten Arbeitsverdienst.

Liegt die Summe der Beitragsgrundlage über der Höchstbeitragsgrundlage, so wird diese gedeckelt. 

Beispiele

Beispiel 1:

  • Angestellter mit unbezahltem Urlaub
  • Entgelt im Zeitraum 01.03. bis 16.03.: 1.548,39 Euro
  • Laufende Prämie im Zeitraum 01.03. bis 16.03.: 1.548,39 Euro
  • Unbezahlter Urlaub im Zeitraum 17.03. bis 31.03.: 2.903,23 Euro


Lösung:

  • 30 Verrechnungstage, weil ein durchlaufendes Beschäftigungs­verhältnis im Kalender­monat (Beitragszeitraum) vorliegt.
  • Berechnung des durchschnittlichen Tagesverdienstes: (1.548,39 Euro + 1.548,39 Euro + 2.903,23 Euro) : 30 Tage = 200,00 Euro
  • Der durchschnittliche Tagesverdienst von 200,00 Euro liegt über der täglichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) von 195,00 Euro (Wert für 2023).
  • Laufendes Entgelt für die Beschäftigung:
    30 Tage - 15 Tage unbezahlter Urlaub = 15 Tage, Beitragsgrundlage: 5.850,00 Euro (= monatliche HBGL, Wert für 2023) - (195,00 Euro x 15 Tage) = 2.925,00 Euro
  • Unbezahlter Urlaub: 15 Tage, Beitragsgrundlage: 195,00 Euro x 15 Tage = 2.925,00 Euro

Beispiel 2:

  • Angestellter mit unbezahltem Urlaub, Eintritt am 10.02. eines Schaltjahres
  • Gehalt: Monatsgehalt 6.000,00 Euro : 30 Tage x 19 Tage = 3.800,00 Euro
  • Unbezahlter Urlaub am 29.02.: Monatsgehalt 6.000,00 Euro : 30 Tage x 1 Tag = 200,00 Euro


Lösung:

  • 20 Verrechnungstage, weil kein voller Kalender­monat vorliegt.
  • Berechnung des durchschnittlichen Tagesverdienstes: 4.000,00 Euro : 20 Tage = 200,00 Euro
  • Der durchschnittliche Tagesverdienst von 200,00 Euro liegt über der täglichen Höchstbeitragsgrundlage von 195,00 Euro (Wert für 2023).
  • Laufendes Entgelt für die Beschäftigung: 20 Tage - 1 Tag unbezahlter Urlaub = 19 Tage, Beitragsgrundlage: 195,00 Euro x 19 Tage = 3.705,00 Euro
  • Unbezahlter Urlaub: 1 Tag, Beitragsgrundlage: 195,00 Euro x 1 Tag = 195,00 Euro


Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK