Melden Sie sich im Unternehmensserviceportal (USP) an und aktivieren Sie die e-Zustellung im Bereich "MeinPostkorb".
Unternehmen, die FinanzOnline nutzen, wurden automatisch freigeschaltet. Sie können ihre hinterlegten Daten jederzeit im USP überprüfen und anpassen.
Als Behörde sind wir seit 01.01.2020 gesetzlich dazu verpflichtet, e-Zustellungen durchzuführen. Dazu greifen wir auf ein Teilnehmerverzeichnis zu, das initial mit Daten aus anderen Systemen befüllt wurde (zum Beispiel FinanzOnline, MeineSV). Personen, deren Daten aus bestehenden Systemen übernommen wurden, wurden über diesen Vorgang vorab informiert.
Sollten Sie die e-Zustellung nicht nutzen wollen, können Sie direkt im jeweiligen Portal Widerspruch einbringen.
Verfügen Sie über keine ID Austria, so ist der Widerspruch per Brief beim Bundesrechenzentrum möglich. Erst danach können Schreiben wieder postalisch zugestellt werden. Bei Bedarf kann zur Überbrückung einmalig ein Duplikat eines Schreibens per Post zugeschickt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung für Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (fehlende technische Voraussetzungen, Unterschreiten der Umsatzgrenze).
Das kann zwei Gründe haben:
- Ihr elektronischer Postkorb ist vorübergehend nicht erreichbar oder Sie haben eine Abwesenheit eingetragen. Ihr Schreiben wird daher per Post zugestellt.
- Für bestimmte Zustellungen wurde noch keine lückenlose e-Zustellung bzw. Prüfung der Registrierung durchgeführt. Daher werden diese Schreiben vorläufig weiterhin per Post zugestellt.
Bitte wenden Sie sich mit den erforderlichen Daten (Versicherungsnummer bzw. Beitragskontonummer, Beschreibung des Dokuments) an eine Kundenservicestelle der ÖGK. Wir prüfen gerne für Sie, ob das Schreiben bereits erstellt wurde und eine Zustellung bzw. ein Zustellversuch erfolgt ist.