Die e-Zustellung (elektronische Zustellung) ist die Übermittlung eines behördlichen Schreibens in Ihren digitalen Postkorb.
Ist die Empfängerin bzw. der Empfänger für die e-Zustellung registriert, so wird das Schreiben nicht mehr gedruckt, kuvertiert und versandt, sondern über einen Zustelldienst des Bundesrechenzentrums elektronisch zugestellt. Liegt keine Registrierung vor, werden die Schreiben wie gewohnt postalisch verschickt.
Die e-Zustellung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Als Empfängerin bzw. Empfänger ersparen Sie sich den Weg zur Post, falls Sie bei einem Zustellversuch nicht angetroffen wurden. Sie erhalten Ihr Dokument unabhängig von Öffnungs- oder Tageszeiten. Zudem finden Sie all Ihre behördlichen Schreiben übersichtlich an einem zentralen Ort, auf den Sie jederzeit von überall zugreifen können.
Basis für die e-Zustellung ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden (§ 1a E-Government-Gesetz), das am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.
Für die Zustellung von behördlichen Dokumenten ist ein Zustellnachweis erforderlich. Zudem enthalten Dokumente oft kritische oder sensible Daten und müssen daher vertraulich behandelt werden. All diese Anforderungen sind bei einer Zustellung per E-Mail nicht gegeben.
Nein, denn Ihr Postkorb dient ausschließlich als Zustell- und Aufbewahrungsort Ihrer behördlichen Dokumente. Nutzen Sie für Rückfragen oder Antworten daher bitte andere Kanäle (E-Mail, Telefon etc.). Diese finden Sie meist direkt auf dem jeweiligen Schreiben.
Schreiben, die Sie per e-Zustellung von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erhalten, enthalten den Absender "Österreichische Gesundheitskasse". Verschickt werden die Schreiben über ein System des Bundesrechenzentrums, das in jeder Benachrichtigungs-E-Mail eine Identifikationsnummer (ID) anführt. Im Anlassfall kann mit dieser Nummer überprüft werden, welches e-Zustellungsdokument erstellt und verschickt wurde.
Prüfen Sie bitte zuerst den Absender der Benachrichtigung. Nur wenn dort "Österreichische Gesundheitskasse", "ÖGK" oder ein anderer klar auf uns hinweisender Begriff aufscheint, ist auch die ÖGK der Absender und kann Ihnen weiterhelfen. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie bitte die angeführte Stelle (zum Beispiel Behörde, Land).
Nein, denn Schreiben werden entweder elektronisch oder postalisch zugestellt – jedoch nicht sowohl als auch. Ist eine Empfängerin bzw. ein Empfänger über die e-Zustellung erreichbar, so wird das Schreiben ausschließlich elektronisch zugestellt.
In Ausnahmefällen kann es jedoch dazu kommen, dass sich die Zustellungsarten überschneiden. Das ist der Fall, wenn die e-Zustellung innerhalb einer bestimmten Zeit nicht erfolgreich war. Das Schreiben wird daher per Post versandt. Funktioniert die e-Zustellung anschließend doch, werden Dokumente unter Umständen sowohl postalisch als auch elektronisch zugestellt. Wir arbeiten laufend an einer Optimierung.
Seit 01.01.2020 müssen alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen, elektronische Zustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten ermöglichen. Die ÖGK hat in jenen Bereichen, wo wir als Behörde auftreten, bereits viele Schriftstücke für Versicherte bzw. Dienstgeberinnen und Dienstgeber auf elektronische Zustellung umgestellt. Mit Hochdruck arbeiten wir am weiteren Ausbau des Service.
Trotzdem kann es vorkommen, dass noch nicht alle Systeme umgestellt sind bzw. die Prüfung, ob eine e-Zustellung möglich wäre, noch nicht lückenlos durchgeführt wird.