Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot für Influenza. Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt. Hier finden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (Kassen- und Wahlarztpraxen) laufend aktualisierte Informationen.
Influenza-Impfprogramm in Arztpraxen
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Impfprogramm
Burgenland
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Kärnten
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Niederösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Oberösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Salzburg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Steiermark
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Tirol
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Vorarlberg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Wien
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
für Patientinnen und Patienten in ganz Österreich
Fragen zur Abrechnung der Impfstiche
- Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
- inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen (Influvac Tetra, mit Kanüle)
- adjuvantierter Impfstoff für Seniorinnen und Senioren (Fluad Tetra, mit Kanüle)
- Nasal-Lebendimpfstoff für Kinder (Fluenz)
- Ab wann kann kostenloser Influenza-Impfstoff bestellt werden?
Das Datum steht noch nicht fest, voraussichtlich ab September. Wir informieren Sie zeitgerecht.
- Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Ja, 20 Impfdosen.
- Ab wann wird kostenloser Influenza-Impfstoff geliefert?
Spätestens ab Anfang Oktober 2024.
- Wohin wird der Influenza-Impfstoff zugestellt?
Die Zustellung erfolgt in Ihre Ordination. Alternativ kann man auch eine Apotheke als Zustelladresse angeben.
- Ich impfe als Kassen-/Wahlarzt auch in Betrieben und in Altersheimen. Welche Bedingungen gelten hier?
Laufend aktualisierte Infos zu betrieblichen Mitarbeiterimpfungen und Impfungen in Alters- und Pflegeheimen….
- Ist die Impfung in den e-Impfpass einzutragen (Impfregister)?
Ja, die Eintragung ist verpflichtend. Mehr Infos…
SO LÄUFT DIE BESTELLUNG VON KOSTENLOSEM INFLUENZA-IMPFSTOFF
- Wie können Arztpraxen Impfstoff im Rahmen des öffentlichen Influenza-Impfprogramms bestellen?
Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen Ärztinnen und Ärzten schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Dafür ist ein Nutzerkonto notwendig. Bestehende COVID-Nutzerkonten erhalten eine Erweiterung für Influenza-Impfstoff. Die BBG arbeitet derzeit an der technischen Umsetzung. Wir informieren Sie zeitgerecht.
- Wie können Arztpraxen Impfstoff im Rahmen des öffentlichen Influenza-Impfprogramms bestellen?
Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen Ärztinnen und Ärzten schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Dafür ist ein Nutzerkonto notwendig. Bestehende COVID-Nutzerkonten erhalten eine Erweiterung für Influenza-Impfstoff. Die BBG arbeitet derzeit an der technischen Umsetzung. Wir informieren Sie zeitgerecht.
- Ich habe für meine Arztpraxis noch kein Nutzerkonto. Was ist zu tun?
Vor Beginn der Influenza-Impfsaison wird eine Möglichkeit zur Selbstregistrierung zur Verfügung stehen. Sie erhalten eine Information, sobald die Selbstregistrierung technisch eingerichtet ist und Sie sich anmelden können.
- Ab wann steht der e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH zur Verfügung?
Am e-Impfshop für Influenza wird derzeit gearbeitet. Wir informieren Sie, sobald er fertig eingerichtet ist.
- Kann ich über das Nutzerkonto meiner Arztpraxis auch für externe Impfungen mitbestellen?
Ja. Wenn Sie z. B. Ihre Patientinnen und Patienten in Alters- und Pflegeheimen oder das Personal von Betrieben impfen, können Sie über Ihr Nutzerkonto Impfstoff bestellen.
IMPFHONORAR UND ABRECHNUNG
- Wie hoch ist das Impfhonorar?
Sie erhalten pro Impfstich 15,00 Euro.
Mit dem Honorar sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung, insbesondere die Aufklärung, die Impfung selbst und die verpflichtende Dokumentation im zentralen Impfregister zur Gänze abgegolten.
- Ist ein Selbstbehalt einzuheben?
Nein. In der Impfsaison 2024/2025 gibt es keinen Selbstbehalt mehr.
- Wie wird der Impfstich mit der Sozialversicherung abgerechnet?
Für die Influenza-Impfstiche, die Sie im Rahmen Ihrer Ordination verabreichen, wird es eine eigene Abrechnungsposition geben. Die Abrechnung läuft über die Ordinationssoftware. Für Arztpraxen ohne elektronische Abrechnungsmöglichkeit wird es wieder eine eigene Lösung geben. Details dazu folgen.
Eine private Abrechnung des Impfstichs bzw. eine Zuzahlung durch den Patienten sind nicht zulässig.
- Ich impfe das Personal von Betrieben. Wer übernimmt die Kosten für das Impfhonorar?
Die Kosten übernimmt der Betrieb. Das gilt auch für Mitarbeiterimpfungen in Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen. Sie handeln Ihr Impfhonorar individuell mit dem Betrieb aus. Mehr Infos zu betrieblichen Mitarbeiterimpfungen…
Dateien
Teilnahmebedingungen Impfsaison 2023/2024 (PDF, 225 KB)
Bedingungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für die Bestellung des Influenza-Impfstoffes im Rahmen des Österreichischen Impfprogrammes (ÖIP)