DRUCKEN

Einzahlungsinformation statt Erlagschein

Stand: 01.01.2024


Seit 01.01.2020 besteht das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-­Gesetz (E-GovG). Damit werden wir verpflichtet, elektronische Zustellungen an unsere Kunden zu ermöglichen.

Da es sich bei Erlagscheinen um vorgedruckte Formulare handelt, die lediglich mit den relevanten Daten befüllt werden, können diese nicht elek­tronisch zugestellt werden. 

An Stelle eines Erlagscheines erhalten Sie daher eine Einzahlungsinformation als Hilfestellung für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an den Versicherungsträger. Diese Information enthält alle relevanten Daten, die Sie zur Überweisung benötigen.

Zahlungsreferenz unbedingt ­anführen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Zahlung nur dann richtig zugeordnet werden kann, wenn Sie die Zahlungsreferenz bei der Überweisung korrekt angeben.

Der aufgedruckte QR-Code bietet Ihnen die Möglichkeit, die Zahlung mit einer App Ihrer Bank durch Einscannen – beispielsweise mittels Smartphone, Computer, Selbstbedienungsgerät etc. - durchzuführen. Nähere Informationen zur Zahlungsanweisung mittels QR-Code erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Wir empfehlen, die Sozialversicherungsbeiträge via SEPA Lastschrift-Mandat zu entrichten. Damit werden die fälligen Sozialversicherungsbeiträge immer fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht und es entfällt die Beachtung der Fälligkeit sowie der Zahlungsfrist.