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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Tirol

Diabetesversorgung

Klara-Pölt-Weg 2

6020 Innsbruck

Rückfragen zur Diabetesversorgung
Fax: +43 5 0766-1851088

Sie können die Diabetesartikel auf Basis einer Dauerverordnung beziehen. Der Vorteil: Bei weiterhin aufrechter sowie regelmäßiger Lieferung des Quartalsbedarfs durch unsere Vertragspartner ist somit keine gesonderte Verordnung mehr nötig.

Ihre regelmäßigen medizinischen Betreuungs-Kontakte bleiben - unabhängig davon – erhalten. Bitte beachten Sie, dass jede medizinische Therapieänderung eine Neuverordnung notwendig macht.

Es steht Ihnen frei, uns wahlweise entweder das bisher übliche Verordnungsformular „Heilbehelfe-Hilfsmittel“ oder das von uns bevorzugte neue Bestellformular per Post, Mail oder Fax zu übermitteln. Hier finden Sie die Kontakte, über die Sie selbstverständlich auch sonstige Informationen in diesem Zusammenhang erhalten.

Alle davon berührten Vertrags(fach)ärztinnen oder Vertrags(fach)ärzte, Spitalsambulanzen wie auch die Selbsthilfe Tirol sind darüber informiert.