Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stellt Diabetikerinnen und Diabetikern den erforderlichen Bedarf zur Selbstkontrolle (z. B. Blutzuckermessgeräte, Blutzuckermessstreifen, Lanzetten, Pens) zur Verfügung.
Diabetesversorgung Niederösterreich
Diabetesversorgung
- Insulin
Für Insulin ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Für einzelne spezielle Insuline ist eine ärztliche Bewilligung durch die ÖGK notwendig.
Bezug
Insulin kann mit ärztlicher Verordnung (Rezept) in den Apotheken bezogen werden.
Kosten
Abgesehen von der Rezeptgebühr entstehen Ihnen keine Kosten.
Hier finden Sie Informationen zur Rezeptgebühr
- Blutzuckermessgeräte
Für Blutzuckermessgeräte ist ebenfalls eine ärztliche Verordnung (= Bestellschein für Diabetesbedarf) notwendig. Ein Blutzuckermessgerät wird von der ÖGK nur für insulinpflichtige Diabetikerinnen und Diabetiker zur Verfügung gestellt. Nicht insulinpflichtige Diabetikerinnen und Diabetiker können nur privat ein Blutzuckermessgerät kaufen. Den erforderlichen Folgebedarf stellt die ÖGK zur Verfügung.
Bezug
Senden Sie uns die Originalverordnung per Post oder Fax. Hier finden Sie unsere Kontakte.
Sie können den Verordnungsschein auch in der nächstgelegenen Kundenservicestelle abgeben. Wir leiten Ihre Bestellung weiter.
Das Blutzuckermessgerät wird Ihnen als Erstversorgerpaket (1 x Messgerät, 1 x Stechgerät, 200 Lanzetten, 200 Teststreifen) direkt von der jeweiligen Firma per Post zugeschickt.
Kostenanteil
Der Kostenanteil beträgt 10 % der Kosten des Gerätes - mindestens jedoch EUR 40,40. Der Betrag wird von der Firma eingehoben.
Bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung ist kein Kostenanteil zu entrichten.
- Blutzuckerteststreifen
Eine ärztliche Verordnung (= Bestellschein für Diabetesbedarf) ist notwendig.
Bedarf
Die Verordnung darf maximal für den Bedarf für drei Monate ausgestellt werden. Die Abgabemenge an Blutzuckerteststreifen hängt von der jeweiligen Therapieform ab.
Hier finden Sie eine Übersichtstabelle (PDF, 115 KB) zur bundesweiten Regelung zur Abgabe von Blutzuckerteststreifen.
Bezug
Senden Sie uns die Originalverordnung per Post oder Fax. Hier finden Sie unsere Kontakte.
Sie können den Verordnungsschein auch in der nächstgelegenen Kundenservicestelle abgeben. Wir leiten Ihre Bestellung weiter.
Das Material wird Ihnen direkt von der jeweiligen Firma frei Haus per Post zugeschickt.
- Harnzuckerteststreifen
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (= Bestellschein für Diabetesbedarf).
Bedarf
Es dürfen 100 Stück Teststreifen für drei Monate verordnet werden.
Bezug
Senden Sie uns die Originalverordnung per Post oder Fax. Hier finden Sie unsere Kontakte.
Sie können den Verordnungsschein auch in der nächstgelegenen Kundenservicestelle abgeben. Wir leiten Ihre Bestellung weiter.
Das Material wird Ihnen direkt von der jeweiligen Firma frei Haus per Post zugeschickt.
- Lanzetten zur Blutgewinnung
Eine ärztliche Verordnung (= Bestellschein für Diabetesbedarf) ist notwendig.
Bedarf
Die Verordnung darf maximal für den 3-Monatsbedarf ausgestellt werden.
Bezug
Senden Sie uns die Originalverordnung per Post oder Fax. Hier finden Sie unsere Kontakte.
Sie können den Verordnungsschein auch in der nächstgelegenen Kundenservicestelle abgeben. Wir leiten Ihre Bestellung weiter.
Das Material wird Ihnen direkt von der jeweiligen Firma frei Haus per Post zugeschickt.
- PEN-Nadeln und Insulinspritzen
Sie brauchen eine ärztliche Verordnung (= Bestellschein für Diabetesbedarf).
Bedarf
Die Verordnung darf maximal für den Bedarf für sechs Monate ausgestellt sein.
Bezug
Senden Sie uns die Originalverordnung per Post oder Fax. Hier finden Sie unsere Kontakte.
Sie können den Verordnungsschein auch in der nächstgelegenen Kundenservicestelle abgeben. Wir leiten Ihre Bestellung weiter.
Die Zusendung erfolgt von der zuständigen Firma frei Haus per Post.
Dateien
- Informationsblatt (PDF, 306 KB)
Informationen zu den Hilfsmitteln für die Diabetesbehandlung