Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stellt Diabetikerinnen und Diabetikern den erforderlichen Bedarf zur Selbstkontrolle (z. B. Blutzuckermessgeräte, Blutzuckermessstreifen, Lanzetten, Pens) zur Verfügung.
Diabetesversorgung Kärnten
Diabetesversorgung
- Insulinpflichtige Diabetikerinnen und Diabetiker
Die Österreichische Gesundheitskasse stellt den insulinpflichtigen Diabetikerinnen und Diabetikern den erforderlichen Selbstkontrollbedarf wie Insulinspritzen, Harnteststreifen, Blutzuckermessgeräte, Blutzuckermessstreifen, Insulinpumpen und Zubehör, Insulindosiergeräte (Pen`s), Pen-Nadeln, Stechgeräte und Lanzetten zur Verfügung.
Diese Selbstkontrollbedarfsartikel für Diabetikerinnen und Diabetiker werden einfach und unbürokratisch direkt an die gewünschte Wohnadresse zugestellt.
Das Insulin ist mittels Rezept bei den Apotheken zu beziehen.Wann ist eine Verordnung notwendig?
- Bei Anforderung eines Blutzuckermessgerätes (Erstversorgungspaket) muss die Verordnung einer/eines Fachärztin/Facharztes für Innere Medizin bzw. der Fachabteilung eines Krankenhauses (fachärztlicher Befund) und zusätzlich eine Einschulungsbestätigung auf das entsprechende Gerät vorgelegt werden.
- Bei Erstversorgung mit einem Insulindosiergerät (Pen) mit dazugehörigen Nadeln - fachärztlicher Befund sowie die Einschulungsbestätigung sind erforderlich.
- Bei neuerlicher Anforderung bzw. Austausch des Insulindosiergerätes oder BZ-Messgerätes.
- Bei Anforderung von Insulinpumpen und Zubehör - fachärztlicher Befund sowie die Einschulungsbestätigung sind erforderlich.
Wann ist eine Verordnung nicht notwendig?
- Folgebestellungen von Blutzuckermessstreifen, Harnteststreifen, Insulinspritzen, Pen-Nadeln, Stechgeräten und Lanzetten (telefonische bzw. E-Mail-Bestellung möglich) und bei Austausch von Blutzuckermessgeräten gleicher Firma nach Rücksprache mit unserer Dienststelle - Diabetikerversorgung.
- Nicht-insulinpflichtige Diabetikerinnen und Diabetiker
Die Österreichische Gesundheitskasse stellt auch den nicht insulinpflichtigen Diabetikerinnen und Diabetikern (Diät, Lebensstil oder medikamentös) Blutzuckerteststreifen zu Verfügung. Diese werden einfach und unbürokratisch direkt an die gewünschte Wohnadresse zugestellt.
Wann ist eine Verordnung notwendig?
- Bei der Erstanforderung von Blutzuckerteststreifen muss die Verordnung von Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin oder Arztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin bzw. der Fachabteilung eines Krankenhauses (fachärztlicher Befund) und zusätzlich eine Einschulungsbestätigung über die Durchführung des 7-Punkte-Profils vorgelegt werden.
- Bei Folgebestellungen ist wiederum eine neue Verordnung notwendig.
- Selbstbehalte
- Die Selbstbehalte fallen einmalig bei der ersten Verordnung an.
- Die Selbstbehalte werden von der Lieferfirma eingehoben.
- 2024 belaufen sich die Selbstbehalte auf EUR 40,40 (20% der täglichen Höchstbeitragsgrundlage).
Sind die Kosten des Produktes niedriger, so sind diese zu bezahlen.