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Abrechnung Urlaubsersatzleistung - geringfügiges Dienstverhältnis unterliegt im Austrittsmonat der Vollversicherung

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2022


Ein geringfügiges Dienstverhältnis wird beendet. Durch Auszahlung einer fälligen, einmaligen Prämie kommt es zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze im Austrittsmonat (01.12.2022 bis 31.12.2022). Demzufolge tritt eine Vollversicherung ein. Die Urlaubsersatzleistung beläuft sich aus der vorherigen geringfügigen Beschäftigung auf 300,00 Euro. Wie ist diese abzurechnen? 

Eine Urlaubsersatzleistung teilt stets das Schicksal der im Austrittsmonat bestehenden versicherungsrechtlichen Situation. 

Im konkreten Beispiel ist daher die Urlaubsersatzleistung in Höhe von 300,00 Euro, welche die bestehende Vollversicherung ab 01.01.2023 verlängert, vollversicherungspflichtig abzurechnen. 

Hinweis: Eine ähnliche Situation kann auch bei der Auszahlung von geleisteten Mehrarbeitsstunden, die nicht mehr als Zeitausgleich konsumiert werden können, im Austrittsmonat entstehen.

Autor: Daniel Leitzinger/ÖGK