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Spezialistin im Meldebereich

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2022


Zeljka L. arbeitet seit rund elf Jahren im DienstgeberInnen-Service der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Der Meldebereich und vor allem das "richtig melden" sind ihr spürbar wichtige Anliegen. Warum das so ist, erklärt Zeljka L. im Gespräch.

Was ist für dich bei deiner Arbeit im Meldebereich so spannend?
Spannend finde ich, was durch das Einlangen und die Verarbeitung einer Meldung im Hintergrund alles passiert. Es ist nicht nur das Melde- und Beitragswesen auf die Meldungen angewiesen. Zum Beispiel denke ich an die Funktion der e-card, die auch von den Meldungen abhängt. Ob die ÖGK die Kosten für eine Arzt- oder Spitalsrechnung rückerstattet, hängt davon ab, ob die jeweilige Person bei uns versichert ist. Dazu müssen die Meldungen korrekt gespeichert sein.

Was wird eigentlich "gemeldet"?
Die Meldungen zur Sozialversicherung gliedern sich in die Versichertenmeldungen und in die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen. Die Versichertenmeldungen sind zum Beispiel An- und Abmeldung, Bekanntgabe der Adresse der bzw. des Pflichtversicherten etc. Mit den monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen werden die monatlichen Beitragsgrundlagen bekannt gegeben und die Sozialversicherungsbeiträge, die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge, Umlagen etc. abgerechnet.

Besonders auf "richtig melden" wird sehr viel Wert gelegt. Warum ist das so?
Wer Beiträge zahlt, hat Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung, wie zum Beispiel Krankenbehandlungen, aber auch für den Pensionsanspruch ist es wichtig. Die fristgerechte Übermittlung von Meldungen ist daher für die Versicherten wichtig, damit die benötigten Leistungen schnellstmöglich in der richtigen Höhe in Anspruch genommen werden können. Und schlussendlich freut sich jeder, wenn er in Pension gehen kann, ohne fehlenden Grundlagen oder Lücken im Versicherungsverlauf nachgehen zu müssen. 

Und wie kommen diese Meldungen zur ÖGK?
Die Meldungen langen mittels ELDA ein. Das ist das System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern. ELDA wird von Dienstgeberinnen und Dienstgebern sowie von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern zur Übermittlung ihrer Meldungen seit 1996 genutzt.

Von wie vielen Meldungen sprechen wir?

Laut ELDA-Auswertungen werden jährlich mehr als 60 Millionen Dienstgebermeldungen, wie zum Beispiel An-/Abmeldungen und mBGM, abgewickelt. Mit der Nutzung dieses Tools werden insgesamt rund 1.500 Tonnen Papier eingespart, da keine Papiermeldungen mehr übermittelt werden.

Welche Tätigkeit ist für dich besonders herausfordernd?
Seit zwei Jahren gibt es das SV-Clearingsystem. Dabei kommt es immer noch vor, dass Clearingfälle unbearbeitet bleiben. Bei der Meldungsübermittlerin bzw. dem Meldungsübermittler die Bearbeitung des Clearingfalles einzufordern, ist eine kostenintensive und zeitaufwändige Tätigkeit, die durch ein korrektes Meldeverhalten vermieden werden könnte.

Was kann dieses SV-Clearingsystem ganz allgemein?

Das SV-Clearingsystem überprüft Meldeabläufe auf ihre Richtigkeit und auf ihre Schlüssigkeit. Hinweise, also Clearingfälle, über Fehler und Widersprüchlichkeiten werden der Meldeübermittlerin bzw. dem Meldeübermittler direkt über ELDA zugestellt. Die Meldeübermittlerin bzw. der Meldeübermittler korrigiert die Meldungen über ELDA. Wir bekommen die Clearingfälle, bei denen die Hinweise unbearbeitet bleiben. Hier stehen wir den Dienstgeberinnen und Dienstgebern informierend, aufklärend und beratend zur Seite.

Wer kann am SV-Clearingsystem teilnehmen? 
Grundsätzlich kann jeder am SV-Clearingsystem teilnehmen, der im Unternehmensserviceportal registriert ist und WEBEKU nutzt. Somit können Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Buchhalterinnen und Buchhalter usw. am SV-Clearingsystem teilnehmen.

Was würdest du Neugründerinnen und Neugründern raten, die erstmals Dienstgeberin bzw. Dienstgeber werden und Meldungen übermitteln sollen?
Als erstes würde ich ihnen raten, sich auf der Website der ÖGK zu informieren. Auf dem Dienstgeberportal finden sich alle sozialversicherungsrechtlichen Informationen, die für Dienstgeberinnen und Dienstgeber wichtig sind. Darüber hinaus sind dort viele hilfreiche Links aufgelistet. Unsere Checkliste "Erstmals Dienstgeberin bzw. Dienstgeber" fasst kurz und knackig die ersten Schritte zusammen. Darüber hinaus gibt es kostenlose Online-Portale, die sehr nützlich sind, wie zum Beispiel WEBEKU, in dem man die aktuellen Kontostände und Kontobewegungen des Beitragskontos einsehen kann. Es können auch Beschäftigtenlisten in WEBEKU erstellt werden. Zusätzlich würde ich raten, unseren Newsletter für Dienstgeberinnen und Dienstgeber zu abonnieren und regelmäßig unser Magazin "DGservice" zu lesen. 

Wie muss dein Arbeitstag sein, damit du abends zufrieden nach Hause gehst?
Wenn am Ende eines Arbeitstages keine Anfragen mehr offen sind, gehe ich zufrieden nach Hause. Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass ich dazu beitragen kann, dass die Leute bei uns gut versichert sind und die Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit der ÖGK einen verlässlichen Partner an ihrer Seite haben.

Hat sich deine Arbeit verändert, seit du Teil der ÖGK bist und in einem der größten österreichischen Unternehmen arbeitest?
Meine Arbeit ist größtenteils gleich geblieben. Die meiner Arbeit zugrunde liegenden Arbeitsanleitungen gelten nun in allen Bundesländern gleichermaßen. Dienstgeberinnen und Dienstgeber melden in ganz Österreich unter denselben Bedingungen. Das macht es für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und auch für mich einfacher und reibungsloser.

Gibt es etwas, das du unseren Leserinnen und Lesern noch sagen möchtest?
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen guten Start im neuen Jahr. Ein Jahr, das hoffentlich ein friedvolles, gesundes und erfolgreiches werden wird. 

Zur Person

Zeljka L. ist 31 Jahre alt. Sie hat die Handelsakademie abgeschlossen und die Personalverrechnerprüfung absolviert. 

Seit 2011 arbeitet sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse im Versicherungsservice, Gruppe DG-Service, Beitragsprüfungs­innendienst, Beitragseinhebung. Zeljka L. hat zwei Dienstprüfungen erfolgreich abgelegt. 

In ihrer Freizeit stehen backen, reisen, shoppen und die Familie ganz oben auf der "To-do-Liste".

Gut zu wissen

SV-Clearingsystem sichert hohe Datenqualität

Korrekte und schlüssige Meldungen sind wichtig. Dadurch sind keine Nachbearbeitungen für die Meldungserstellerin bzw. den Meldungsersteller notwendig. Außerdem sind sie Grundlage für zeitnahe Leistungsansprüche aus allen Zweigen der Sozialversicherung für die versicherten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. 

Das SV-Clearingsystem beinhaltet deshalb verschiedene Prüfroutinen, die Meldungen bereits vor der Übergabe an die Sozialversicherung auf ihre Richtigkeit und Schlüssigkeit überprüfen. Im Falle von Unstimmigkeiten gibt das SV-Clearingsystem Clearingfälle aus, um Fehler zu beheben und diese weitgehend zu vermeiden.

Vorteile des SV-Clearingsystems:

  • Alle vorgenommenen Meldungen werden einzeln und unter Berücksichtigung bereits gemeldeter Sachverhalte auf deren Stimmigkeit überprüft.
  • Bei aufgetretenen Widersprüchlichkeiten wird die Meldungserstellerin bzw. der Meldungsersteller per E-Mail informiert, dass ein Clearing­fall vorliegt.
  • Jede über das SV-Clearingsystem zur Verfügung ­gestellte Rückmeldung beinhaltet Detail­informationen zum vorliegenden Clearingfall. Dieser kann in der Regel stets einer bzw. einem konkreten Versicherten zugeordnet werden.
  • Die jeweiligen Fehlerrückmeldungen können über eine Schnittstelle in die Lohnverrechnungssoftware übernommen werden.


Autorinnen: Rosa-Maria Mennel, ­Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz/ÖGK