- 1.11.1 Wann ist bei Zutreffen der Voraussetzungen erstmals eine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten? Erst ab dem auf die Vollendung des 35. bzw. 40. Lebensjahres folgenden Monat (bzw. bei Geburtstag an einem Monatsersten ab diesem Monat) oder bereits im Monat der Vollendung des 35. bzw. 40. Lebensjahres?
- 1.11.2 Ist es möglich, auch im Nachhinein zu melden (etwa im Jahr 2019 für 2017)?
- 1.11.3 Ist eine unterjährige Schwerarbeitsmeldung zulässig?
- 1.11.4 Wer hat die Tätigkeiten, für die Zuschläge zum Sachbereich Urlaub der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu entrichten sind, zu melden?
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