Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber meldet mittels mBGM die allgemeine Grundlage ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage. Die Verrechnung der BV erfolgt automatisch mit der gemeldeten Grundlage.
Sind keine BV-Beiträge mehr zu entrichten, ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber in der mBGM für die betreffende Dienstnehmerin bzw. den betreffenden Dienstnehmer keine BV mehr zu melden.