Ja, es gibt eine 1:1-Zuordnung. Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber wählt die BV-Kasse aus.
Durch wen hat diese Zuordnung zu erfolgen (Sozialversicherungsträger oder BV-Kasse)?
Durch diesen Vertrag erfolgt die Zuordnung (die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber hat im Beitrittsvertrag alle Beitragskontonummern anzugeben).