- 5.1 Sind auch während der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz BV-Beiträge zu zahlen?
- 5.2 Wer ist für die Meldungserstattung sowie die Abrechnung der BV-Beiträge für entgeltfreie Zeiten gemäß § 7 BMSVG zuständig?
- 5.3 Besteht für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber bei einem neuerlichen Bezug von Wochengeld oder beim Bezug von Sonderwochengeld die Möglichkeit einer Meldung per ELDA oder kann eine solche Meldung nur "händisch" bzw. in schriftlicher Form, nicht mittels Datenfernübertragung, erstattet werden?
- 5.4 Die Krankenversicherung einer Notariatskandidatin erfolgt über die Uniqa-Versicherung. Der BV-Beitrag wird über die ÖGK abgeführt. Die Notariatskandidatin hat einen errechneten Geburtstermin am 19.01. und der Beginn des Beschäftigungsverbotes ist am 24.11. Sie erhält über die Notariatskammer eine dem Wochengeld nach dem ASVG ähnliche Leistung.
Besteht in diesem Fall BV-Pflicht? Ist es korrekt, wenn eine Abmeldung mit Ende der BV per 23.11. erstattet wird?
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