Manchmal ist es aus verschiedensten Gründen nicht möglich, Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Damit dies eine andere Person für Sie machen kann, benötigt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine Vollmacht.
Manchmal ist es aus verschiedensten Gründen nicht möglich, Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Damit dies eine andere Person für Sie machen kann, benötigt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine Vollmacht.
Füllen Sie das Formular aus und geben Sie uns darin bekannt, welche Angelegenheiten von einer anderen Person erledigt werden dürfen.
Bitte legen Sie dem Formular eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises von Ihnen und auch von der Person, die Sie vertreten wird, bei.
Die bzw. der Bevollmächtigte muss bei der persönlichen Vorsprache jedenfalls einen Original-Lichtbildausweis mitbringen.
Die Vollmacht gilt für sechs Monate.
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