Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 beträgt 1,031 und wurde mittels dem BGBI. II Nr. 459/2022 offiziell kundgemacht. Daraus ergeben sich für das Jahr 2023 nachstehende veränderliche Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 500,91 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 751,37 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 5.850,00 Euro (täglich 195,00 Euro)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 11.700,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 6.825,00 Euro
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:
- bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
- über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.056,00 Euro bis 2.228,00 Euro: 2 Prozent
- über 2.228,00 Euro: 3 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
- über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.056,00 Euro: 1,20 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 943,20 Euro (täglich 31,44 Euro)
- für Zivildiener: 1.326,60 Euro (täglich 44,22 Euro)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,22 Euro monatlich
- Zinsersparnis bei Dienstgeberdarlehen: 1,00 Prozent
Autor: Matthias Berger/ÖGK