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Mein e-Rezept:
Ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der ÖGK

Das Papier-Rezept ist nicht mehr notwendig. e-Card, Rezept-ID oder QR-Code reichen aus.

3 Personen mit Handy und e-card / Credit: ÖGK

Schluss mit der Zettelwirtschaft! Die ärztliche Verordnung Ihres Kassenrezepts erfolgt nun elektronisch und ist ganz einfach in Ihrer Apotheke einzulösen: wahlweise per e-card, über die die zwölfstellige Rezept-ID oder mit Ihrem Smartphone über die neue "Meine ÖGK-App".

Sie brauchen den Papierausdruck nicht mehr: Alle notwendigen Informationen liegen elektronisch vor und sind über Ihre e-card, über QR-Code in der "Meine ÖGK-App" auf Ihrem Mobiltelefon oder mit der zwölfstelligen Rezept-ID abrufbar. Damit können auch von Ihnen bestimmte Personen Ihre Medikamente von der Apotheke abholen.  

So funktioniert e-Rezept

Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt erstellt und speichert das e-Rezept im e-card-System. Die Möglichkeit zur kontaktlosen Verordnung von Medikamenten, die sich in Pandemiezeiten gut bewährt hat, bleibt damit erhalten.

Beim Stecken der e-card in der Apotheke ist die Liste der e-Rezepte aus dem e-card System abrufbar. Anders als bei der e-Medikation, steht dieses Service bei e-Rezept nun auch jenen Versicherten zur Verfügung, die nicht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer bei ELGA sind.

Alternativ ermöglicht die zwölfstellige Rezept-ID die händische Eingabe in der Apotheke. Eine weitere Möglichkeit bietet die "Meine ÖGK-App" als innovatives Servicetool: Nach der Anmeldung sehen Sie alle offenen Rezepte auf einen Blick – auch die der mitversicherten Kinder bis 14 Jahre: Jederzeit abrufbar und fälschungssicher! Ein QR-Code erlaubt den Scan des jeweiligen Rezepts direkt vom Handy. Papierbelege können verloren gehen oder unleserlich sein. Das passiert Ihnen mit e-Rezept nicht mehr!

Rezeptgebührenbefreiung rasch und unbürokratisch

Ein wesentlicher Vorteil von e-Rezept: Das elektronische System ermöglicht die tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren. Dadurch sind Versicherte schon einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze von den Rezeptgebühren befreit.

Mit der bundesweiten Anwendung von „e-Rezept" setzen wir einen weiteren erfolgreichen Schritt zur Digitalisierung der Österreichischen Gesundheitskasse. Das e-Rezept gewährleistet eine schnelle Versorgung sowie eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten, Apotheken, den Versicherten und der ÖGK.



Zuletzt aktualisiert am 08. August 2023