Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Kassenvertrag!
Hier finden Sie freie Kassenstellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Wien, die wir im Einvernehmen mit Ihrer Berufsvertretung ausschreiben.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Kassenvertrag!
Hier finden Sie freie Kassenstellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Wien, die wir im Einvernehmen mit Ihrer Berufsvertretung ausschreiben.
Derzeit sind keine Kassenstellen für Primärversorgungseinheiten in Wien ausgeschrieben. Wenn Sie Interesse an einem Kassenvertrag haben, melden Sie sich bitte bei uns!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Primärversorgungseinheiten.
Die PVE-Interessensbekundung ermöglicht allen Ärztinnen und Ärzten der Allgemeinmedizin, Ihr Interesse an einer PVE-Gründung in Wien offiziell bekannt zu geben. Das Formular zur Interessensbekundung können Sie jederzeit unter interesse@pvewien.at einreichen.
Bitte schließen Sie Ihrer PVE-Interessensbekundung – wenn möglich – ein erstes Kurzkonzept an. Gerne stehen Ihnen Frau Mag.a Gabriella Milinski - Ärztekammer für Wien (WÄK) sowie Frau Julia Greiner - Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), für Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Ihr Kurzkonzept sollte folgende Themen abdecken:
Zudem ist es wünschenswert, dass eine Interessensbekundung von mindestens drei Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern erfolgt. Sollte allerdings Ihr PVE-Team aus weniger als drei Ärztinnen bzw. Ärzten bestehen, oder Sie alleine Interesse an einer PVE-Gründung haben, nehmen wir natürlich auch diese Bekanntgabe gerne entgegen.
Nach einer ersten Begutachtung der eingelangten Kurzkonzepte kontaktieren wir Sie zeitnahe, bei Bedarf kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.
Die PVE-Standortgebiete werden im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Wien und der ÖGK ausgeschrieben.
Im Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) (PDF, 2 MB) wurden 30 PVE-Standortgebiete definiert, in diesen bis 2025 insgesamt 36 Primärversorgungseinheiten entstehen sollen (inkl. der bereits realisierten PVE). Diese PVE-Standortgebiete sollen planungsbedingt prioritär ausgeschrieben werden, dennoch werden auch Interessenbekunden in anderen Wiener Versorgungsregionen berücksichtigt, sofern ein Versorgungsbedarf erkennbar ist. Alle PVE-Ausschreibungen werden auf der Homepage der Ärztekammer für Wien veröffentlicht. Dabei wird eine bestimmte Versorgungsregion in Wien ausgeschrieben. Es ist zu beachten, dass die Bewerbungsfrist für PVE-Ausschreibungen zwei Monate beträgt. Innerhalb dieser Frist muss eine vollständige Bewerbung bei der Wiener Ärztekammer eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass spätestens bei Ihrer Bewerbung ein vollständiges Versorgungskonzept nach Vorlage des Musterversorgungskonzepts der Gesundheit Österreich GmbH beizulegen ist. Weitere Informationen zur Gründung von Primärversorgungseinheiten finden sie außerdem unter https://primaerversorgung.gv.at/
Bitte beachten Sie, dass Ihre Interessensbekundung noch keine Bewerbung auf eine PVE-Ausschreibung darstellt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Interessensbekundung und stehen für Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Primärversorgungsgesetz (PrimVG)
Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE-GV)
Regionaler Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (reg. PVE-GV) (PDF, 562 KB)
Anhang 1 - Versorgungsauftrag (PDF, 81 KB)
Gruppenpraxengesamtvertrag (GP-GV) (PDF, 1 MB)
Voraussetzungen | Erläuterungen |
---|---|
1. Organisationsform | Ein PVE Zentrum befindet sich an einem Standort Ein PVE Netzwerk befindet sich an zwei bzw. mehreren Standorten Hier finden Sie die jeweiligen Unterschiede zwischen Zentren und Netzwerken. |
2. Kernteam | Das Kernteam besteht aus min. 3 Arztstellen (VZÄ) für Allgemeinmedizin Diplomiertes Krankenpflegepersonen (DGKP) Medizinische Ordinationsassistenz (MAB) § 1 PVE-GV |
3. Erweitertes Team | Beschäftigung von Gesundheits- und Sozialberufen. In Wien sind folgende Berufe verpflichtend vorgesehen:
§ 2 Abs. 2 reg. PVE-GV |
4. Einheitliches Abrechnungssystem | Gilt sowohl für die PVE-Zentren als auch für die PVE-Netzwerke Anlage 1 zum GP-GV |
5. Versorgungskonzept | Die PVE hat ein schriftliches Versorgungskonzept zumindest mit den in § 6 PrimVG angeführten Inhalten zu erstellen:
Betreffend Leistungen:
Betreffend Organisation:
Maßnahmen und Angebote der PVE in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention Das Musterversorgungskonzept dient als verpflichtende Vorlage § 6 PrimVG |
6. Weitere Grundvoraussetzung laut reg. PVE-GV Wien | Diagnosedokumentation ICPC-2, Kooperationen, Ausbildungseinrichtung, Evaluierungen, DMP „Therapie Aktiv“, Therapiezirkel, Gesundheitsförderung und Prävention, Vertrauensarztmodell, Qualitätssicherung § 4 reg. PVE-GV |
Zentrum | Netzwerk | |
---|---|---|
Standort(e) | An einem Standort | An mehreren Standorten mit einer angemessenen Entfernung zueinander & patientenfreundlichen Erreichbarkeit. Ein Stammstandort wird festlegt. |
Anzahl ÄrztInnen der Allgemeinmedizin | Grds. Mind. zwei ärztliche GesellschafterInnen (Vollzeitäquivalente) | Mindestens zwei Ärzt*innen für Allgemeinmedizin (Vollzeitäquivalente) |
Struktur | pro Vollzeitäquivalent müssen mindestens 20 Wochenstunden Ordinationstätigkeit erbracht werden | pro Vollzeitäquivalent bzw. Standort müssen mindestens 20 Wochenstunden Ordinationstätigkeit erbracht werden |
Organisationsform | Gruppenpraxis (OG, GmbH) | Freiberuflich tätige Ärzt*innen und/oder Gruppenpraxen(GmbH oder OG) - Abrechnung über gemeinsamen Rechtsträger (GmbH/OG oder Verein) |
PVE Kernteam | DGKP MAB | Ident. |
Erweitertes Team
| Psychotherapie oder Sozialarbeit Diätologie – insgesamt 36* Wochenstunden
Reduzierung nur möglich bei Erhöhung der Wochenstunden der DGKP (max. 12 Stunden) Insgesamt 74 Wochenstunden | Ident. |
Öffnungszeiten | Min. 50 Wochenstunden auf min. 5 Wochentage Mo-Fr besteht eine tägliche Mindestordinationszeit von 9 Stunden
(Keine Schließung zwischen 9.00-11.30Uhr & 14.00-19.00Uhr / 1 Tag ab 7.00Uhr / 1 Tag Schließung ab 17.00 Uhr zulässig) Während der Öffnungszeiten muss mind. eine Ärztin bzw. ein Arzt für Allgemeinmedizin anwesend sein. | Jeder Standort min. 20 Wochenstunden an min. 4 Wochentagen (Gruppenpraxen min. 30 Wochenstunden auf min. 5 Wochentage) 2-3 Vertragsarztstellen: wöchentliche Mindestordinationszeit von 42 Wochenstunden
4-5 Vertragsarztstellen: wöchentliche Mindestordinationszeit von 50 Stunden Während der Öffnungszeiten der einzelnen Standorte muss mindestens eine Ärztin bzw. ein Arzt anwesend sein. |
Grundvoraussetzungen | ICPC-2 Diagnosekodierung Ausbildungseinrichtung Evaluierungen „DMP Therapie Aktiv“ Therapiezirkel Gesundheitsförderung und Prävention Vertrauensarztmodell, Kooperationen | Ident. |
Honorierung | Zusammensetzung aus folgenden Komponenten:
| Ident. |
Ärztekammer Wien
Informationen zum Primärversorgungsgesetz (PrimVG)
Informationen zum Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE-GV)
Informationen zur regionalen Regelung zur Primärversorgung
Musterversorgungskonzept
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