Der vorübergehende Einsatz bzw. die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Österreich in den EU-/EWR-Raum und die Schweiz sowie Drittstaaten bedarf in den überwiegenden Fällen weiterer Meldungen an die dort zuständigen Behörden (unter anderem an die Arbeitsaufsichtsbehörden).
Seit 01.03.2020 gilt diese Meldepflicht auch für Tätigkeiten in den Niederlanden.
Die verpflichtenden Meldungen sind dabei größtenteils über digitale Online-Portale vorzunehmen.
Beispiele für Online-Portale
- Belgien: www.limosa.be
- Frankreich: www.sipsi.travail.gouv.fr
- Niederlande: www.postedworkers.nl
- Schweden: posting.av.se
Weitere Infos
Für detaillierte Auskünfte zu den länderspezifisch erforderlichen Meldungen und Ausnahmen stehen die AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung.