Gehunfähige Personen können Krankentransporte auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier, was Sie als Ärztin, Arzt bzw. Gesundheitseinrichtung beachten müssen, wenn Sie den dafür nötigen Transportschein ausstellen.
Transportscheine
Krankentransporte
Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt Transportkosten, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass die bzw. der gehunfähig erkrankte Versicherte oder Angehörige auf Grund ihres bzw. seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, auch nicht mit einer Begleitperson.
- Die ÖGK übernimmt Transportkosten
Transportkosten werden in Höhe der vertraglich festgelegten Tarife für folgende Beförderungen übernommen:
- zur Anstaltspflege in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt bzw. aus dieser Krankenanstalt in die Wohnung der bzw. des Erkrankten
- bei aus medizinischen Gründen notwendiger Überstellung zur stationären Behandlung von einer Krankenanstalt in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt,
- zur ambulanten Behandlung zur nächstgelegenen geeigneten Vertragsärztin bzw. zum nächstgelegenen geeigneten Vertragsarzt, der nächstgelegenen geeigneten Vertrags(Gruppen)praxis oder zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung (Vertragseinrichtung) bzw.
- in die Wohnung der bzw. des Erkrankten zurück, zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Wenn sich die bzw. der Erkrankte zum Zeitpunkt der notwendigen Beförderung vorübergehend nicht an ihrem bzw. seinem Wohnsitz aufgehalten hat, übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten des Transportes von der Krankenanstalt in die Wohnung der bzw. des Erkrankten bis zur Höhe der Kosten des Transportes von diesem Aufenthaltsort (Ereignis- oder Unfallort) in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt.
- Folgende Transportarten sind möglich:
- Krankenbeförderung
- Krankentransport
- Rettungstransport
- Notarzttransport
Die jeweilige Art des Transportes ist auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes der bzw. des Erkrankten ärztlich zu bescheinigen. Bei Inanspruchnahme einer Wahlkrankenanstalt, einer Wahlärztin bzw. eines Wahlarztes, einer Wahlgruppenpraxis oder einer Wahleinrichtung gelten die angeführten Kriterien mit der Maßgabe, dass die Transportkosten höchstens mit dem Betrag ersetzt werden, der bei Inanspruchnahme der nächstgelegenen entsprechenden (Vertrags-)Einrichtung zu ersetzen gewesen wäre.
- Flugrettung
Die ÖGK übernimmt die Flugrettungskosten für die Beförderung im Inland mit einem Luftfahrzeug unter folgenden Voraussetzungen:
- Notfallpatient bzw. Notfallpatientin befindet sich in Lebensgefahr und ein bodengebundener Transport ist aufgrund der Dringlichkeit nicht zu verantworten.
- Die medizinische Notwendigkeit muss ärztlich nachgewiesen und von der ÖGK anerkannt werden.
Grundsätzlich unterscheidet man den Primärtransport (vom Einsatzort zur nächstgelegenen Krankenanstalt) und den Sekundärtransport. Beim Sekundärtransport handelt es sich aufgrund der medizinischen Notwendigkeit um eine Überstellung in ein höherwertiges Krankenhaus.
Die Kosten werden in Form eines Pauschalbetrages direkt dem Flugunternehmen ersetzt. Dem Patienten/der Patientin entstehen für den Flugtransport keine Kosten (Ausnahme: Unfälle in Ausübung von Sport und Touristik am Berg).
Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal können bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt werden. Wir empfehlen aus diesem Grund eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Sonst kann ein Notfall schnell zu einem großen finanziellen Problem werden.
Wenn Sie Anfragen haben, wenden Sie sich jederzeit an uns! Nutzen Sie bitte Ihre regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner bzw. vm2-vertragsparnter@oegk.at.
- Voraussetzungen für einen bezahlten Krankentransport
- Gehunfähigkeit
Die Patientinnen und Patienten müssen gehunfähig sein, das heißt: Sie sind aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands nicht einmal mit einer Begleitperson in der Lage, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Bitte geben Sie im Transportschein eine medizinische Begründung bzw. Diagnose an!
- Zweck des Krankentransports
Der Krankentransport dient einer Krankenbehandlung, der Anpassung von Heilbehelfen / Hilfsmitteln oder zur Erstellung einer Diagnose.
- Nächstgelegene geeignete Behandlungsstelle und retour
Der Anspruch auf einen bezahlten Krankentransport besteht bis zur nächstgelegenen, geeigneten Behandlungsstelle (z. B. ÖGK-Vertragspartner bzw. Vertragseinrichtung, Krankenhaus, Rehaklinik). Etwaige Mehrkosten für weiter entfernte Behandlungsstellen übernimmt die ÖGK nicht.
- Ausstellen des Transportscheins: wer und wann
Die Ärztin, der Arzt bzw. die Behandlungsstelle (z. B. Krankenhaus, Ambulatorium, Gesundheitszentrum) muss den Transportschein in der Regel vor Inanspruchnahme des Krankentransports ausfüllen. Bitte benutzen den in Ihrem Bundesland vorgesehenen Transportschein und geben Sie eine medizinische Begründung bzw. Diagnose an.
- Bewilligung
Für manche Krankentransporte ist eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern.
Hier finden Sie Informationen zum Medizinischen Dienst
- Akute Notfälle
Für Notfälle ist kein Transportschein erforderlich. Rettungsorganisationen können diese Transporte auch ohne Transportschein abrechnen.
- Flugrettung
Die ÖGK übernimmt die Kosten für einen Flugrettungstransport im Inland, wenn
- die Notfallpatientin bzw. der Notfallpatient sich in Lebensgefahr befindet und ein bodengebundener Transport aufgrund der Dringlichkeit nicht zu verantworten wäre.
- die ÖGK die medizinische Notwendigkeit anerkennt.
Links
- Krankentransporte: Information für Versicherte
Informationen zu Krankentransporte und Fahrtkosten