Institute für medizinische Labordiagnostik: Hier finden Sie Informationen zu Verträgen mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im Überblick.
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- Bewilligung des Instituts bzw. des Laboratoriums
Voraussetzungen für einen Vertrag mit der ÖGK sind eine Errichtungs- und eine Betriebsbewilligung für Ihr Institut für medizinische Labordiagnostik durch die zuständige Landesregierung. Mehr über das Bewilligungsverfahren erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Zudem können Institute im Rahmen eines Vorabfeststellungsverfahrens prüfen lassen, ob ihre Leistungen grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähig sind.
- Vertrag
Institute für medizinische Labordiagnostik und Laboratorien sind Mitglieder der Wirtschaftskammer. Die Beziehungen zur ÖGK regeln Einzelverträge.
- Bewerbung
Für medizinische Labordiagnostik gibt es keine Ausschreibungen für Vertragsstellen. Jedes Labor, das die Voraussetzungen erfüllt, kann sich um einen Vertrag bewerben. Ein Anspruch besteht nicht. Ob wir eine Zusage geben können oder nicht, hängt vom Bedarf in der jeweiligen Region ab.
Wenn Sie Interesse an einem Vertrag haben, schicken Sie bitte einen formlosen Antrag an die ÖGK in Ihrem Bundesland und geben Sie dort die medizinische Leitung des Instituts an. Wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, erfragen wir diese im persönlichen Kontakt.
- Tarife und Verrechnung
- Tarife für Institute für medizinische Labordiagnostik regelt der regionale Gesamtvertrag. Die Tarife bestehen aus einer Administrationspauschale und Einzelhonorarpositionen.
- Sie können jene Vertragsleistungen verrechnen, die auf der ärztlichen Zuweisung stehen. Darüber hinaus gehende Leistungen können Sie kann verrechnen, wenn dies in der Honorarvereinbarung in den besonderen Bestimmungen bei der Leistungsposition vermerkt ist.
- Bitte rechnen Sie die Leistungen über den „Elektronischen Datenaustausch“ (ELDA) mit uns ab. Sie erhalten Ihr Honorar vier Wochen nach Rechnungslegung.
- Private Leistungen dürfen Vertragsinstitute nur in folgenden Fällen erbringen:
- Die ÖGK hat die Leistung abgelehnt.
- Die Leistung wird auf ausdrücklichen Wunsch der bzw. des Versicherten privat erbracht. Voraussetzungen sind eine schriftliche Aufklärung sowie eine schriftliche Zustimmung der bzw. des Versicherten, dass sie bzw. er die Kosten selbst übernimmt.
- Medizinische Labordiagnostik: Wichtige Themen
- Errichtungs- und Betriebsbewilligung
Institute für medizinische Labordiagnostik werden von der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes in einem zweistufigen Verfahren bewilligt.
- Bei der Errichtungsbewilligung steht der Leistungsbedarf im Mittelpunkt, der im „Regionalen Strukturplan Gesundheit“ des jeweiligen Bundeslandes definiert ist und sich nach bestimmten Kriterien richtet (z. B. Bevölkerungsstruktur und –dichte, die Verkehrsanbindung oder die Auslastung bestehender Anbieter).
- Die Betriebsbewilligung betrifft die Ausübung der Tätigkeit in einer Einrichtung für medizinische Labordiagnostik. Es geht also um medizinische bzw. technische Kriterien. Im Rahmen des Verfahrens werden z. B. die medizinischen Apparate, baupolizeiliche Standards oder die Anstaltsordnung beurteilt.
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Bewilligung schriftlich und formlos bei der zuständigen Landesregierung und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
- Zuweisungen und Leistungsbewilligung
- Versicherte brauchen eine ärztliche Zuweisung für medizinische Laborleistungen. Zuweisende Ärztinnen und Ärzte nutzen für die e-Zuweisung das elektronische Kommunikationsservice (eKOS).
- Eine unklare Zuweisung können Sie nach Rücksprache mit der zuweisenden Stelle ändern. Bitte dokumentieren Sie die Änderung.
- Über den Zuweisungstext hinausgehende erbrachte Leistungen können Sie dann verrechnen, wenn dies in den besonderen Bestimmungen bei der Position extra vermerkt ist, siehe Honorarordnung.
- Eine Bewilligung der Laborleistung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK ist nicht notwendig.
Hier finden Sie Informationen zum elektronische Kommunikationsservice (eKOS).Hier finden Sie Informationen zum Medizinischen Dienst.
- Versicherte brauchen eine ärztliche Zuweisung für medizinische Laborleistungen. Zuweisende Ärztinnen und Ärzte nutzen für die e-Zuweisung das elektronische Kommunikationsservice (eKOS).
- Öffnungszeiten
Grundsätzlich gilt eine Mindestöffnungszeit von 40 Wochenstunden. In begründeten Ausnahmefällen können Sie mit uns eine abweichende Regelung treffen. Die individuellen Öffnungszeiten sind so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, insbesondere auch der Berufstätigen, entsprechen. Sie können Ihr Vertragslabor auch an Samstagen öffnen. Es ist jedoch nicht möglich, nur an Samstagen offen zu haben.
Links
- www.elda.at
Elektronischer Datenaustausch (ELDA)