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Voraussetzungen für einen Vertrag mit der ÖGK sind eine Errichtungs- und eine Betriebsbewilligung für Ihr physikalisches Institut durch die zuständige Landesregierung. Mehr über das Bewilligungsverfahren erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.  

Zudem können Institute im Rahmen eines Vorabfeststellungsverfahrens prüfen lassen, ob ihre Leistungen grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähig sind.