DRUCKEN

Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz - Beitragsabrechnung für Jänner 2022

Veröffentlichung: Newsletter Nr. 2/Jänner 2022


Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) hat sich ab 01.01.2022 von 0,20 Prozent auf 0,10 Prozent der Beitragsgrundlage reduziert. Sämtliche Softwaresysteme der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wurden trotz der geringen Vorlaufzeit bereits angepasst. 

Die kurzfristige Änderung des Beitragssatzes in den letzten Tagen des Jahres 2021 kann dazu führen, dass monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) für Jänner 2022 bereits vor der zwingend notwendigen Umstellung der Lohnverrechnungsprogramme erstattet wurden. Um Meldungskorrekturen und den dadurch bedingten Mehraufwand in der Lohnverrechnung zu vermeiden, unterstützt die ÖGK die Dienstgeber mit folgender Serviceleistung:

  • Wird mittels mBGM für Jänner 2022 noch der ursprüngliche 0,20-prozentige IE abgerechnet, erfolgt durch die Softwaresysteme der ÖGK eine automatische Richtigstellung.
  • Auf dem Beitragskonto wird auf Basis der gemeldeten Verrechnungsbasis somit der korrekte IE in Höhe von 0,10 Prozent verbucht.
  • Die so korrigierte Beitragsforderung für den Beitragszeitraum 01/2022 scheint Ende Jänner auf dem Beitragskonto auf und kann via WEBEKU zwecks Begleichung in der richtigen Höhe abgefragt werden.
  • Über das SV-Clearingsystem kommt es in derartigen Fällen zu folgenden Rückmeldungen:
    • Die Summe der Beiträge x der mBGM ist nicht ident mit der von uns errechneten Summe x.
    • Zur Verrechnungsposition x wurde im Unterschied zum gemeldeten Beitrag x der Beitrag in der Höhe von € x verbucht.
  • Die Clearingfälle dienen lediglich der Information und brauchen nicht bearbeitet zu werden.
  • Rückfragen wegen dieser Clearingfälle bei der ÖGK sind nicht notwendig - sie werden nach Ablauf von 35 Tagen automatisch aufgelöst.
  • Eine Korrektur der erstatteten mBGM aus Anlass der Senkung des IE ist somit nicht zwingend notwendig.


Achtung:
Erfolgt die Beitragszahlung für den Beitragszeitraum Jänner auf Basis des 0,20-prozentigen IE, kann es zu einem Guthaben auf dem Beitragskonto kommen. Um dies zu vermeiden, kann via WEBEKU die korrekte Beitragsforderung abgefragt und überwiesen werden.

Das aktuelle Tarifsystem (TASY) sowie die diesbezügliche Exportdatei zwecks Integration in die Lohnverrechnungsprogramme finden Sie hier: Tarifsystem

Autor: Hannes Holzinger/ÖGK