Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Heilnahrung.
Heilnahrung
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Heilnahrung
Als Heilnahrung gelten enterale Ernährung über den Magendarmtrakt mit speziellen Nährstofflösungen und parenterale Ernährung, die mit Infusionen direkt in die Blutbahn verabreicht wird. Voraussetzungen für Heilnahrung als Sachleistungsversorgung sind:
- ein Kassenrezept oder ein Verordnungsschein ausgestellt von Vertragsärztinnen und –ärzten bzw. Wahlärztinnen und –ärzten mit Rezepturbefugnis oder von einer Krankenanstalt
- eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK
Je nach Bundesland erfolgt die Versorgung mit Heilnahrung über Apotheken bzw. einzelne Vertragspartner. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner.