Wer in Österreich lebt, hat in der Regel einmal jährlich Anspruch auf eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die solche Untersuchungen anbieten wollen, können dafür einen „VU-Vertrag“ beantragen.
Vorsorgeuntersuchung und VU-Vertrag
- Was ist ein VU-Vertrag und wer kann ihn abschließen?
- Ein VU-Vertrag berechtigt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dazu, allgemeine Vorsorgeuntersuchungen auf Rechnung der Sozialversicherung durchzuführen. Dabei sind unter anderem bestimmte Untersuchungsparameter und ein standardisierter Fragebogen vorgegeben.
- Einen VU-Vertrag können Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Lungenheilkunde abschließen. Ein Kassenvertrag ist nicht Voraussetzung.
- Informationsmaterial und vertragliche Grundlagen (Gesamtvertrag) zur Vorsorgeuntersuchung finden Sie auf der Seite der Sozialversicherung.
Mehr Informationen zur Vorsorgeuntersuchung
- Wer hat Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung und um welche Erkrankungen geht es?
- Die allgemeine Vorsorgeuntersuchung (ehem. „Gesundenuntersuchung“) soll zur Verhütung und Erkennung bestimmter Erkrankungen bzw. Risikofaktoren beitragen. Dabei stehen unter anderem Herz-Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Alkoholmissbrauch, Adipositas, gesundheitsrelevanter Bewegungsmangel und bestimmte Hör- und Sehstörungen im Mittelpunkt. Die ärztliche Beratung für einen gesünderen Lebensstil spielt eine wichtige Rolle.
- Im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten auch über Angebote zur Krebs-Früherkennung (z. B. Koloskopie, PAP-Abstrich) und überweisen bei Bedarf an zuständige Fachärztinnen und Fachärzte.
- Anspruch auf eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung haben Menschen, die in Österreich krankenversichert sind, ihre Angehörigen sowie Nichtversicherte mit Wohnsitz in Österreich. Als Anspruchsnachweis für Patientinnen und Patienten gilt die e-card.
- Wie komme ich zu einem VU-Vertrag und wozu verpflichte ich mich?
- Antrag bei zuständiger Landesärztekammer
- Absolvierung eines Fortbildungsangebots zur Vorsorgeuntersuchung
- Praxisnachweis
- elektronische Dokumentation über vorgegebene Formulare
- elektronische Befundübermittlung
Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Ärztekammer in Ihrem Bundesland.
Links
- Ärztekammer
Homepage der österreichischen Ärztekammer.