Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt für gehunfähige Patientinnen und Patienten unter bestimmten Bedingungen die Transportkosten. Anbieter von Krankentransporten wenden sich bitte an die ÖGK in ihrem Bundesland.
Anbieter von Krankentransporten
Krankentransporte
- Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten durch die ÖGK
Die ÖGK übernimmt die Kosten für Krankentransporte, wenn die Patientin oder der Patient gehunfähig ist. Das ist der Fall, wenn jemand aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes selbst mit Unterstützung und Hilfe durch eine Begleitperson objektiv nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen.
Für Krankentransporte ist ein Transportschein erforderlich, ausgestellt von der Behandlungsstelle (z. B. Arztpraxis, Krankenanstalt, Reha-Anstalt). Bei Notfällen (Rettungs- und Notarzttransporte bzw. Flugrettung) erfolgt zumeist ein Transport in eine nächstgelegene geeignete Krankenanstalt. Für einen derartigen Transport wird kein Transportschein benötigt.
Auf unserem Versichertenportal finden Sie mehr Informationen zu Krankentransporten inkl. der genauen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.
- Anfragen von Transportunternehmen Bitte kontaktieren Sie uns!
Wenden Sie sich bitte an Ihre regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner bzw. schreiben Sie uns eine E-Mail unter vm2-vertragspartner@oegk.at.