Sie sind klinische Psychologin oder klinischer Psychologe mit Kassenvertrag oder interessieren sich dafür? Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) berät Sie gerne auch persönlich.
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- Gesamtvertrag
Der Gesamtvertrag zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) regelt die Details rund um den Kassenvertrag, darunter z. B. Stellenplan, Bewerbungsverfahren, Leistungsumfang, Abrechnung und Honorierung, Verpflichtung zur Fortbildung und vieles mehr.
- Leistungsumfang
Kassenleistungen für klinische Psychologie sind im Leistungskatalog des Gesamtvertrags geregelt und umfassen ausschließlich Diagnostik, jedoch keine Behandlung. Sie können nur Diagnoseverfahren mit der ÖGK abrechnen, die beim Leibniz-Institut für Psychologie (ZPID) gelistet sind. Für diagnostische Leistungen, die der Gesamtvertrag umfasst, dürfen Sie keine Privathonorare, Aufzahlung etc. verlangen bzw. entgegennehmen.
Die wichtigsten Leistungen sind:
- Persönlichkeitstests mit Fragebogen oder projektivem Verfahren
- Leistungstests
- Intelligenztests
- Ärztliche Verordnungen und Bewilligungen
- Für eine klinisch psychologische Diagnostik auf Rechnung der ÖGK ist die ärztliche Verordnung eines Zuweisers notwendig. Mögliche Zuweiser sind Ärztinnen und Ärzte bzw. Einrichtungen mit Kassenvertrag, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Gesundheitszentren der ÖGK.
- Die Zuweisung muss eine präzise Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose mit ICD-Code enthalten.
- Eine Bewilligung der klinisch-psychologischen Diagnostik durch den Medizinischen Dienst der ÖGK ist nicht notwendig.
Hier finden Sie Informationen zum Medizinischen Dienst.
- Tarife & Verrechnung
Die Vertragstarife für klinisch-psychologische Diagnostik sind im Gesamtvertrag geregelt. Es handelt sich um Tarife für Einzelleistungen (keine Pauschalen).
- Sie rechnen die erbrachten Vertragsleistungen direkt mit der ÖGK ab. Sie müssen Ihren Patientinnen und Patienten also keine Rechnung ausstellen. Über die Abrechnung samt allfälliger Bestimmungen über Akontozahlungen informieren Sie gerne Ihre regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner.
- Bitte übermitteln Sie die Abrechnungsdaten ausschließlich elektronisch unter Verwendung des Abrechnungsprogramms EPSYLON.
- Gesundheitsförderung für ÖGK-Versicherte
Die ÖGK bietet ihren Versicherten eine Auswahl an Programmen für einen gesunden Lebensstil. Themen sind etwa ein gesundes Gewicht, Bewegung, Rauchausstieg, psychische Gesundheit oder Kindergesundheit. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über unser Angebot zu machen. Vielleicht ist etwas dabei, das Sie Ihren Klientinnen und Klienten empfehlen können.
Hier finden Sie unsere Programme für einen gesunden Lebensstil
- Weg zum Kassenvertrag
- Voraussetzungen für einen Kassenvertrag
- Sie sind zur Berufsausübung berechtigt und in die Liste der klinischen und Gesundheitspsychologen des Gesundheitsministeriums (BMSGPK) eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Psychologengesetz.
- Sie können eine mindestens zweijährige klinisch-psychologische Tätigkeit und 100 eigendiagnostizierte Fälle nachweisen (Nachweis von 20 Fällen durch anonymisierte Befunde ist mit der Bewerbung einzureichen).
- Stellenausschreibungen & Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für einen Kassenvertrag! Die Ausschreibungen für klinisch-psychologische Diagnostik erfolgt über den Dachverband der Sozialversicherung.
Zu den freien Kassenstellen...
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen für den Abschluss eines Kassenvertrags
- Lebenslauf
- Familienstandsnachweis (z. B. Urkunde für Heirat, Partnerschaft, Scheidung)
- Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes
- Nachweis über die Berechtigung zur freiberuflichen Berufsausübung (Eintrag in die Liste der klinischen und Gesundheitspsychologen des Gesundheitsministeriums)
- Nachweise über Zusatzausbildungen
- Nachweis von 20 eigendiagnostizierten Fällen durch anonymisierte Befunde (persönliche Daten sind zu schwärzen)
Den Bewerbungskontakt und die Art der Übermittlung der Unterlagen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
- Kassenstellen: Stundenausmaß
- Vollzeit-Kassenstelle: durchschnittlich 27 Wochenstunden
- Teilzeitverträge sind nicht vorgesehen
- Kassenvertrag kündigen oder ruhend stellen
- Eine Kündigung des Kassenvertrages mit eingeschriebenem Brief ist zum Ende jedes Quartals möglich. Dabei ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
- Wenn Sie Ihre Vertragstätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, z. B. wegen Elternkarenz, längerer Krankheit oder Präsenzdienst, können wir Ihren Vertrag ruhend stellen. Bitte informieren Sie uns!
Links
- www.elda.at
Informationen zum elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern
- www.boep.or.at
Berufsverband der Österreichischen Psychologinnen und Psychologen (BÖP)
- Liste der Klinischen Psychologen
Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen