Sie haben ein Unternehmen für Heilbehelfe und Hilfsmittel und einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder interessieren sich dafür? Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick. Wir beraten Sie gerne auch persönlich!
Vertragspartner für Heilbehelfe und Hilfsmittel
Augenoptik
Diabetikerversorgung
Home Care Provider
Hörakustik und Hörgeräteakustik
Orthopädieschuhmacher
Orthopädietechnik und Inkontinenzversorgung
Perückenversorgung
Sonstige
Heilbehelfe und Hilfsmittel sind Gegenstände, die zur Heilung einer Krankheit beitragen (z. B. Bandagen, Diabetikerbedarf) oder aber ein Körperteil oder eine mangelnde Körperfunktion ersetzen (z. B. ein Rollstuhl, ein Hörgerät). Unsere Vertragspartner versorgen unsere Versicherten mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln als Sachleistung. Wir übernehmen die Kosten bis zu einem festgelegten Vertrag. Die Patientinnen und Patienten bezahlen in der Regel einen geringfügigen Selbstbehalt. Zum Teil ist vorweg eine Bewilligung durch die ÖGK einzuholen. Bei tariflich nicht geregelten Produkten ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag des Vertragspartners notwendig.
Hier finden Sie Informationen für Versicherte.
- Ärztliche Verordnung und Bewilligung durch die ÖGK
- Die Abgabe von zahlreichen Produkten bzw. Leistungen auf Kosten der ÖGK ist in Verträgen sowie in der Krankenordnung der ÖGK (z. B. Mindestgebrauchsdauer) geregelt. Ebenso legen Vereinbarungen fest, ob für das jeweilige Produkt eine spezielle Verordnung bzw. eine Vorabbewilligung erforderlich ist.
- Für bewilligungspflichtige Produkte übermitteln Sie bitte die ärztliche Verordnung und die jeweils erforderlichen Unterlagen an die ÖGK in jenem Bundesland, in dem die Abgabe des Behelfes erfolgen soll.
Hier finden Sie Informationen zur Krankenordnung.
- Tarife und Verrechnung
Die Tarife werden in den Verträgen festgelegt. Bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Abrechnung, zu Tarifen oder Abgabebestimmungen kontaktieren Sie bitte Ihre regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner und zwar in dem Bundesland, in dem die Abgabe der Heilbehelfe und Hilfsmittel erfolgt.
- Die Abrechnung erfolgt in elektronischer Form über den „Elektronischen Datenaustausch“ (elda.at).
- Die Grundlage für die Abrechnung ist eine Vertragspartnernummer, die Sie nach Anforderung bei der ÖGK vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erhalten.
- Sie können regelmäßig mit der ÖGK auf Grundlage der vertraglichen Tarife abrechnen.
- Sie erhalten Ihr Honorar grundsätzlich umgehend nach Bearbeitung und innerhalb der vertraglich festgelegten Frist.
- Weg zum Vertrag mit der ÖGK
Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern und der ÖGK regeln Gesamtverträge, Rahmenverträge oder Einzelverträge. Wenn Sie Interesse an einem Vertrag haben, wenden Sie sich jederzeit an uns! Nutzen Sie bitte die bei Ihrer Berufsgruppe angegebenen Kontaktdaten. Sollte Ihr Fachbereich nicht angeführt sein, kontaktieren Sie uns unter der E-Mail vm2-vertragspartner@oegk.at.
- Wir entwickeln uns weiter!
Ihre Erwartungen sind uns wichtig und ein Teil unserer Strategie für die Zukunft! Ziel der ÖGK sind einheitliche Tarife und Leistungen, standardisierte Prozesse, mehr digitale Abläufe, fixe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Genau daran arbeiten wir im Einklang mit unseren Vertragspartnern!
- Berufsgruppen
- Augenoptik
Grundlage für einen Vertrag mit der ÖGK ist der Optikergesamtvertrag. Einen Einzelvertrag können Mitglieder der Wirtschaftskammer (Bundesinnung der Gesundheitsberufe) abschließen, die das Gewerbe für Augenoptik bzw. Kontaktlinsenoptik angemeldet haben. Als Vertragspartner versorgen Sie unsere Versicherten mit Sehbehelfen. Dazu zählen Brillen, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen.
Hier finden Sie unseren Kontakt für Rückfragen
- Diabetikerversorgung
Als Vertragspartner für Diabetikerversorgung stellen Sie unseren Versicherten auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung folgende Leistungen zur Verfügung:
- Blutzuckermessgeräte
- Blutzuckerteststreifen
- Lanzetten zur Blutgewinnung
- Medikamente, Insulin
- Pen, Pen-Nadeln und Insulinspritzen
- Glucose-Messsysteme
- Insulinpumpen und –zubehör
Details wie Tarife, Abrechnung oder Qualifikationen sind mit jedem Unternehmen vertraglich geregelt.
Hier finden Sie unseren Kontakt für Rückfragen
- Home Care Provider
Die Vertragsbeziehungen zwischen der ÖGK und Home Care Providern regeln mehrere Rahmen- bzw. Einzelverträge fest. Als Vertragspartner stellen Sie unseren Versicherten unterschiedliche Formen der Sauerstoffversorgung zur Verfügung. Dazu zählen die Abgabe von flüssigem und medizinischem Sauerstoff, Sauerstoffkonzentratoren sowie von Beatmungsgeräten. Die notwendigen Qualifikationen für Home Care Provider sind vertraglich festgelegt.
Hier finden Sie unseren Kontakt für Rückfragen
- Hörakustik, Hörgeräteakustik
Die Grundlagen für das Verhältnis zwischen ÖGK und den Anbietern von Hörgeräten regelt ein Gesamtvertrag zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Wirtschaftskammer (Bundesinnung der Gesundheitsberufe). Dieser legt unter anderem das Leistungsspektrum, einheitliche Tarife, Details zur Direktverrechnung und Qualitätssicherung, einheitliche Versorgungskriterien und Bestimmungen für Einzelverträge fest. Einen Einzelvertrag können Mitglieder der Wirtschaftskammer (Bundesinnung der Gesundheitsberufe) abschließen, die das Gewerbe für Hörakustiker angemeldet haben.
Hier finden Sie unseren Kontakt für Rückfragen
- Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher
Grundlage für den Abschluss eines Einzelvertrages mit der ÖGK bildet der Gesamtvertrag zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Wirtschaftskammer (Bundesinnung der Gesundheitsberufe).
Mit einem Einzelvertrag sind Sie zur Anfertigung, Abgabe und Reparatur von Behelfen berechtigt und verpflichtet. Als Vertragspartner versorgen Sie unsere Versicherten auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung mit Schuheinlagen, Schuhzurichtung sowie orthopädischen Maßschuhen.
Hier finden Sie unseren Kontakt für Rückfragen
- Orthopädietechnik
Die Grundlagen für das Verhältnis zwischen der ÖGK und den Anbietern von Orthopädietechnik regeln im Wesentlichen zwei Verträge zwischen der ÖGK und der Österreichischen Wirtschaftskammer (Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe der Orthopädietechniker). Diese legen unter anderem das Leistungsspektrum, einheitliche Tarife, Details zur Direktverrechnung und Qualitätssicherung sowie einheitliche Versorgungskriterien fest.
Für einen Vertrag mit der ÖGK müssen Sie das Gewerbe für Orthopädietechnik angemeldet haben und Mitglied der Wirtschaftskammer (Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe der Orthopädietechniker) sein. Bei Fragen wenden Sie sich an die ÖGK oder an die Wirtschaftskammer in Ihrem Bundesland.
Inkontinenzversorgung
Für Windeln, Einlagen, Netzhosen etc. ist bei der erstmaligen Abgabe eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese ist bewilligungsfrei und gilt als unbefristete Dauerverordnung. Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 4. Lebensjahr. Für Pants muss pro Quartal eine ärztliche Verordnung ausgestellt werden. Diese Produkte sind immer bewilligungspflichtig. Die Versorgung unserer Versicherten und Anspruchsberechtigten erfolgt über unsere Vertragspartnerbetriebe im Bereich saugende Inkontinenz, das sind meist Bandagisten bzw. Unternehmen für Orthopädietechnik.
Hier finden Sie unseren Kontakt für Rückfragen
- Perückenversorgung
Sie möchten Vertragspartner für den Bereich Perückenversorgung werden oder eine neue Betriebsstätte anmelden?
Hier finden Sie nähere Informationen zur Perückenversorgung.
Links
- www.elda.at
Informationen zum elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern
- www.wko.at
Informationen der Wirtschaftskammer zu Gesundheitsberufen