Im Erstattungskodex (EKO) sind jene Arzneimittel aufgelistet, die in Österreich zugelassen sind und von der Sozialversicherung bezahlt werden. Mit dem Ökotool finden Sie immer das günstigste Medikament. Für manche Medikamente ist eine Bewilligung notwendig (Boxensystem).
Erstattungskodex: Diese Medikamente bezahlt die ÖGK
- Aktueller Erstattungskodex
Den Erstattungskodex gibt der Dachverband der Sozialversicherung heraus. Einmal jährlich erscheint zum Jahreswechsel ein Druckwerk, das Sie beim Dachverband kostenpflichtig bestellen oder kostenlos elektronisch herunterladen können. Da sich der Erstattungskodex monatlich ändert, empfiehlt sich das stets aktuelle Online-Infotool des Dachverbands. Dieses ist auch als App „EKO2go“ verfügbar.
Die im Erstattungskodex aufgelisteten Medikamente sind mit einem ATC-Code klassifiziert („Anatomisch-therapeutisch-chemisches Klassifikationssystem“ der Weltgesundheitsorganisation).
- mehr Informationen unter erstattungskodex.at
- rechtlich verbindlich ist nur der im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlichte Erstattungskodex
- Änderungen im EKO
Im Erstattungskodex gibt es laufend Änderungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Neu im EKO: Hier finden Sie Informationen zu den Änderungen
Aktuelles aus dem EKO: Hier bieten wir regelmäßig Informationen zu einem aktuellen Heilmittel
- Ökotool
Das Ökotool ist eine integrierte Suchfunktion des Online-Infotools bzw. gängiger Ordinationssoftware. Es ermöglicht, bei Eingabe eines Produktnamens oder Wirkstoffes eine Übersicht über therapeutische Alternativen im Erstattungskodex und eine Darstellung der Preise innerhalb der Vergleichsgruppe inklusive Listenpreise.
- Bewilligung ja oder nein?
Der Erstattungskodex ordnet erstattungsfähige Medikamente einem „Boxensystem“ zu (mehr Infos siehe weiter unten auf dieser Seite). Bei manchen Medikamenten ist eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst des zuständigen Sozialversicherungsträgers (z. B. Österreichische Gesundheitskasse) oder eine Dokumentationspflicht mit nachfolgender Kontrolle Voraussetzung für die Übernahme der Kosten.
- Boxensystem des Erstattungskodex
- Grüne Box
Medikamente, die in der jeweils angegebenen Menge, Größe und Altersgruppe bewilligungsfrei verschreibbar sind
- Gelbe Box
Medikamente, die unter folgenden Voraussetzungen verschrieben werden können:
- Kennzeichnung RE1 (dunkelgelbe Box): Bewilligung des Medizinischen Dienstes der ÖGK ist notwendig.
- Kennzeichnung RE2 (hellgelbe Box): Dokumentationspflicht und nachfolgende Kontrolle des Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS)
- Rote Box
Medikamente, die bei zwingender Indikation und fehlender Alternative im Erstattungskodex verschrieben werden können.
Eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK ist notwendig.
- No Box
Medikamente, die in keiner Box aufscheinen, werden nur in besonderen Einzelfällen erstattet – bei zwingender Indikation und fehlender Alternative im Erstattungskodex.
Großpackungen sind in der Regel in der No-Box gelistet und können unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden (z. B. Ersteinstellung mit Kleinpackung und gute Compliance liegen vor, Dauertherapie, ökonomischer Vorteil)
- Grün vor gelb vor Rot!
Erst dann, wenn mit Medikamenten aus der grünen Box das Therapieziel nicht erreicht werden kann, können Sie als Ärztin oder Arzt ein Präparat aus einer nachgeordneten Box verschreiben.
Links
- Erstattungskodex
Dieses monatlich aktualisierte Serviceinstrument bietet Ihnen umfassende Informationen zu den Arzneimitteln im Grünen und Gelben Bereich des Erstattungskodex.
- Rechtsinformationssystem (RIS)
Rechtlich verbindlich ist nur der im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlichte Erstattungskodex.
- Bewilligung & Medizinischer Dienst
- Dokumentationspflicht und nachfolgende Kontrolle
Bei manchen Medikamenten, die auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verschrieben werden, besteht laut Erstattungskodex eine Dokumentationspflicht.
- Arzneitaxe
Die Arzneitaxe bildet eine wichtige Grundlage der Medikamentenpreise und damit für die Abrechnung von Apotheken und Hausapotheken mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).