Für bestimmte Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist eine Bewilligung des Medizinischen Dienstes notwendig. Manche Bewilligungen wurden vorübergehend ausgesetzt.
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Für Bewilligungen gibt es mehrere rechtliche Grundlagen, darunter die Krankenordnung der ÖGK, die Heilmittel-Bewilligungs- und Kontrollverordnung oder Gesamtverträge. Die Bewilligungspflicht kann zeitlich befristet bzw. regional ausgesetzt sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern.
Die wichtigsten bewilligungspflichtigen Leistungen sind:
- bestimmte Medikamente laut Erstattungskodex
- Verordnungen Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie*
- Psychotherapie
- Heilbehelfe und Hilfsmittel: während der Corona-Pandemie ab € 1.500 bewilligungspflichtig
- Krankentransporte*
- Anträge für Kur und Rehabilitation, sofern die ÖGK zuständig ist (z. B. für mitversicherte Angehörige)
- plastisch-chirurgische Eingriffe
- geplante Behandlungen im Ausland
- Klinisch-psychologische Behandlung
*derzeit ausgesetzt
Hier finden Sie mehr Informationen zur Krankenordnung
Hier finden Sie mehr Informationen zum Gesamtvertrag
Hier finden Sie mehr Informationen zum Erstattungskodex
Bitte fragen Sie in Ihrem Bundesland!
Die ÖGK ist Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gebietskrankenkassen und übernahm auch deren rechtliche Bestimmungen. Dies erklärt einzelne Unterschiede zwischen den Bundesländern, die derzeit noch bestehen, etwa bei der Bewilligung bestimmter Leistungen oder in organisatorischen Fragen (Anträge, Fristen, Wartezeiten etc.). Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an Ihre ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner in Ihrem Bundesland! Wir arbeiten intensiv daran, Lösungen für die betroffenen Themen zu finden.
- Was ist für Ärztinnen und Ärzte für eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst zu tun?
Welche Schritte für Sie als Ärztin, als Arzt für die einzelnen Bewilligungen notwendig sind, haben wir in der Datei Vorgehensweise bei Bewilligungen zusammengefasst.
- So können Sie uns Daten bzw. Anträge sicher übermitteln.
- für Medikamente: elektronisch über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (Teil des e-card-Systems)
- für diverse diagnostische Leistungen: e-Zuweisung bzw. elektronischer Kommunikationsservice[1] (eKOS)
- per Post
- per Fax
Ein Hinweis: bei einer Übermittlung per E-Mail ist der Datenschutz nicht immer gewährleistet, daher erteilen wir auf diesem Weg nur allgemeine Auskünfte. Bei sensiblen personenbezogenen Daten antworten wir über andere Kanäle.
Hier finden Sie mehr Information zum elektronischer Kommunikationsservice (eKOS)
- Über den Medizinischen Dienst der ÖGK
- Warum hat die ÖGK einen Medizinischen Dienst?
Der Medizinische Dienst trägt dazu bei, dass die Mittel der ÖGK möglichst zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Durch seine Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrt er die Interessen der Solidargemeinschaft der Versicherten. Das ASVG sieht jedoch auch Einzelfallentscheidungen vor, die medizinisch zu beurteilen sind.
- Was gehört zu den Aufgaben des Medizinischen Dienstes?
Der Medizinische Dienst…
- bewilligt bestimmte Leistungen.
- empfiehlt Kostenübernahmen in Einzelfällen.
- berät in medizinischen Fragen
- kontrolliert Krankenstände.
- bewertet neue medizinische Produkte und Behandlungen.
- handelt auf Grundlage von evidenzbasierten Richtlinien.
- fördert generell eine ökonomische Verschreibweise und Krankenbehandlung.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Richtlinien.
Dateien
- Vorgehensweise bei Bewilligungen (PDF, 235 KB)
Was ist für Ärztinnen und Ärzte für eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst zu tun?